Vom Nutz- zum Haustier

Gebührenordnung trifft Pferdhalter

Seit November 2022 gilt die neue Gebührenordnung für Tierärzte. Und die sorgt bei Pferdehaltern und Tierärzten für Diskussion und Unverständnis.

Die seit November 2022 geltende neue Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) sorgt bei Pferdehaltern und Tierärzten für Diskussion und Unverständnis. Denn seitdem die Bundestierärztekammer beschlossen hat, Pferde nicht mehr wie Rinder und Schweine als „landwirtschaftliche Nutz­tiere“ sondern als „Haustiere“ zu behandeln, gibt es eine Sondergebühr für den „Hausbesuch“ von 35 € zzgl. 19 % Mehrwertsteuer.

Wie die Zeitschrift „St. Georg“ kürzlich berichtete, sei die Deutsche Reiterliche Vereinigung diesbezüglich nicht konsultiert worden. Der Verband protestiere jetzt gegen die Hausbesuchs­gebühr und generell gegen die Neudefinition des Pferdes als Haustier – laut Bericht des Fachmagazins bisher jedoch ohne jeden Erfolg. Die Kosten für Impfungen gegen Influenza, Herpes und Tetanus seien durch die neue GOT deutlich gestiegen. Denn die Impfung sei nicht nur ein Pieks, sondern bestehe aus sechs Posten: Einer „allgemeinen Untersuchung“ des Pferdes, dem Vorgang des Impfens durch den Tierarzt, die Bescheinigung der Impfung, dem Wegegeld, das pro Pferd bis zu einer bestimmten Strecke zu entrichten ist und der besagten Sondergebühr für den Haus­besuch. „Und am Wochenende kann jeder Tierarztbesuch das Doppelte oder Dreifache kosten“, heißt es in der Meldung weiter. Mancher Pferdehalter mag sich fragen, wie lange er sich das noch leisten kann.

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