Fresseraufzucht

TierSchNutzV: Trockener und weicher Liegebereich für Kälber

Für Kälber ist ab Februar 2024 ein trockener und weicher oder elastisch verformbarer Liegebereich Pflicht. Diese Punkte sollten Praktiker beachten.

Kälber dürfen ab Februar nicht mehr auf reinen Betonböden stehen. Landwirte müssen Kälber auf einer trockenen und weichen oder elastisch verformbaren Liegefläche halten. Das gilt für Tiere im Alter zwischen 15 Tagen und sechs Monaten. Damit trifft die Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (TierSchNutzV) alle Betriebe mit Fresseraufzucht, Kälbermast, Milchviehhaltung mit Kälberaufzucht sowie Bullenmäster mit Tieren, die jünger als sechs Monate sind. Die Verordnung ist rechtsbindend und gilt für Neu-, Um- und Altbauten.

Bedeutet: Alle Betriebe mit Vollspaltenboden ­haben entweder schon Gummiauflagen nachgerüstet oder sollten das jetzt tun. Landwirte müssen die Forderungen erfüllen, sonst kann es zu Problemen bei Veterinärprüfungen kommen.

Härtefallregel
In der TierSchNutzV ist im § 45 ­eine Ausnahmeregel zu finden. So kann die zuständige Behörde die weitere Nutzung eines Stalles bis zum 9. Februar 2027 genehmigen. Laut Verordnung ist das möglich, „soweit dies zur Vermeidung einer unbilligen Härte erforderlich ist“. Außerdem darf es zum Zeitpunkt der Entscheidung keine Tierschutzprobleme geben.

Ohne Frage ist die Investition groß und für einige Betriebe schwer zu stemmen. In NRW sind die Gummiauflagen Teil der sogenannten „Tierwohlförderung“.

Stroh und Gummimatten

Als trockene, weiche oder elastische Liegefläche gelten Stroh und Gummiauflagen. „Generell empfehlen wir für Kälber im Alter bis zu sechs Monaten einen Strohliegebereich. Denn Gummi hat auch Nachteile“, erklärt Sabine Pittgens von der Landwirtschaftskammer NRW. Allerdings ist der Beraterin für Produktionstechnik bewusst, dass viele Altgebäude, gerade in der Fresseraufzucht, nur mit Gummiauflagen nachzurüsten sind. Wichtig ist ihr, vorher zu prüfen, wie es um die Bodenkonstruktion steht:

  • Ist die Qualität des Spalten­bodens (Beton oder Bongossi) noch gut?
  • MIK-Roste: Es gibt für bestimmt MIK-Böden Möglichkeiten diese mit Gummiauflagen nachzurüsten. Trifft das auf die verbauten Roste zu?
  • Wie groß sind Auftrittsbreite und Schlitzweite bei den vorhandenen Systemen?

„Wichtig ist, dass die Spaltenschlitze mit Gummiauflage möglichst die zulässigen 3 cm betragen, ansonsten bleibt zu viel Kot liegen und die Tiere verschmutzen entsprechend stark“, erklärt Pittgens. Das bedeutet, dass die Schlitzweite bei den Spalten unter der Gummiauflage ­etwa 3,5 cm betragen darf. Die genauen erforderlichen Maße sollten aber im Vorfeld mit dem jeweiligen Hersteller abgesprochen werden. Ohne Auflagen darf die Schlitz­weite für Kälber nicht breiter als 2,5 cm sein. Die Auftrittsbreite der Spalten muss 8 cm betragen.

DLG-geprüft mit DIN

Bei der Wahl der Gummimatten empfiehlt die Beraterin: Auf jeden Fall DLG-geprüfte Produkte nutzen. In der TierSchNutzV steht, dass die Liegefläche rutschfest und trittsicher sein soll. „Wer jetzt investieren muss, sollte sich deshalb auf entsprechende Produkte beschränken“, rät Pittgens.

Außerdem gibt es DIN-Normen für Gummimatten. Die Matten sollten der DIN-Norm 3763 entsprechen. Die Gummiauflagen wurden in die Verformbarkeitsklassen 1 bis 4 eingeteilt, Klasse 4 weist die größte Verformbarkeit auf. Kälber bis zu einem Gewicht von 250 kg sollten mindestens auf einer Gummimatte der Klasse 2 liegen. Für schwerere Kälber empfiehlt sich Klasse 1, da die weicheren Matten eine kürzere Lebensdauer haben könnten, erklärt Pittgens.

„Allerdings sehe ich hier die Unternehmen in der Verantwortung, die Produkte entsprechend zu zertifizieren – auch nachträglich.“ Sinn der Sache könne nicht sein, dass Landwirte, die bereits früh Gummiauflagen nach­gerüstet haben, nun Produkte ohne diese Norm haben.

Wie groß die Liegefläche?

Viele Landwirte fragen sich, wie groß die Liegefläche für Kälber sein muss, also wie viel Spaltenboden sie mit Gummimatten auslegen müssen. „Die TierSchNutzV beschreibt nur die Größe der Bodenfläche (Übersicht), die Größe der Liegefläche wird nicht definiert“, erklärt Pittgens.

Allerdings wird in den Ausführungshinweisen auf die gesamte Bodenfläche als Liegefläche hingewiesen. „Deshalb empfehle ich Landwirten, die geforderte Bodenfläche mit Gummimatten auszulegen“, sagt die Beraterin und weiter: „Das Problem ist, wenn die Ausführungshinweise beispielsweise in Niedersachsen rechtsbindend werden, dann besteht die Gefahr, dass sich in NRW Veterinäre ebenfalls darauf beziehen.“

Generell präferiert Pittgens eine strukturierte Bucht: Den Liege­bereich mit Gummiauflage, den Fressbereich auf Spaltenboden. So ist der Abrieb der Klauen gegeben. „Am Ende muss aber jeder Landwirt schauen, was zu seinen Stallgegebenheiten und auch -klima passt.“

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