Schäden durch Vögel
Saatkrähen behalten Schutzstatus
Weiterhin nicht jagdbar: Ein Entschließungsantrag Bayerns auf eine Herabstufung des Schutzstatus Arten fand in der Länderkammer keine Mehrheit. Die Entscheidung bleibt umstritten.
Der Bundesrat hält am bisherigen Schutzstatus der Saatkrähe in Deutschland fest. Ein Entschließungsantrag Bayerns auf eine Herabstufung des Schutzstatus sowie die Aufnahme der Saatkrähe in die Liste der jagdbaren Arten fand in der Länderkammer am Freitag vergangener Woche keine Mehrheit.
Zum Antrag war von der Münchener Landesregierung darauf hingewiesen worden, dass die Population der Saatkrähe in Deutschland regional stark gewachsen sei. Daraus folgten in einigen Gegenden große Belastungen für Anwohner und Landwirte. Daher sollte eine Bestandsregulierung der Art ermöglicht werden. In Frankreich, Schweden und der Slowakei würden die Vögel bereits gejagt.
Ablehnung umstritten
Die Ablehnung des Antrags sorgte in Bayern für Unverständnis. Die Landtagsfraktion der Freien Wähler sprach von „erheblicher Ignoranz gegenüber den Interessen unserer Landwirte“. Vogelschutz dürfe nicht höher bewertet werden als die berechtigten Interessen der Menschen. Zumal der Schutzstatus der Saatkrähe gemäß dem Bundesnaturschutzgesetz „ein Relikt aus einer Zeit“ sei, als deren Bestand tatsächlich vom Aussterben bedroht gewesen sei. Inzwischen habe sich der Bestand regional aber so stark erholt, dass die heimische Landwirtschaft wegen der Vögel seit Jahren bei Aussaat und Obsternte teils erhebliche Verluste zu beklagen habe.
Vögel bleiben auf den Feldern
Der Landesbauernverband (LBV) in Baden-Württemberg hatte im Vorfeld des Bundesratsbeschlusses den Entschließungsantrag begrüßt. Die durch Saat- und Rabenkrähen verursachten Schäden in der Landwirtschaft hätten ein nicht mehr tolerierbares Niveau erreicht. Von Vogelscheuchen, Blinklichtern, Windspielen oder Hagelnetzen ließen sich die Vögel nicht beeindrucken.
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