Änderung des EU-Tiergesundheitsrechtakt

Blauzunge: Neue Verbringungsregeln

Vom 21. April an gelten neue Regeln für das Verbringen von Rindern aus Blauzungen-Restriktionsgebieten in freie Gebiete. NRW soll nun in drei Gebietskulissen unterteilt werden.

Für das Verbringen von Tieren aus Blauzungen (BTV)-Sperrgebieten in BTV-freie Gebiete gibt es veränderte Regeln. Diese ergeben sich aus dem Geltungsbeginn der EU-Verordnung 2016/429 (Tiergesundheitsrechtakt) vom 21. April. „In NRW soll eine dreiteilige BTV-Gebietskulisse entstehen“, erklärt Anna Althoff, Referentin für Milchwirtschaft und Milchpolitik beim WLV:

  • Zone A: Gebiete, die bisher nicht als BTV-Sperrzone gelten, werden auch weiterhin als BTV-freie Kulisse mit dem Status BTV-frei gelistet.
  • Zone B: Gebiete, die bisher BTV-Sperrgebiet waren, aber einen Antrag auf BTV-Freiheit bei der EU-Kommission gestellt haben. „Diese Gebiete fallen also nicht unter das BTV-Tilgungsprogramm (Zone C), aber gelten auch nicht als BTV-frei“, sagt Althoff.
  • Zone C: Alle Gebiete, die nicht BTV-frei sind. Für diese ist ein BTV-Tilgungsprogramm in Planung. In die Zone C fallen unter anderem der Rhein-Sieg-Kreis, Kreis Heinsberg und die Stadt Krefeld.

Für die Verbringung von Tieren gilt künftig: „Innerstaatlich dürfen nur noch geimpfte Tiere oder Jungtiere von geimpften Muttertieren verbracht werden“, erklärt Althoff. Für das Verbringen von Kälbern aus nicht BTV-freien Gebieten in die Niederlande bleiben Sonderregelungen bestehen: „Kälber, die einen negativen PCR-Test vorweisen und mit einem Repellent (Zeitfenster beachten) behandelt wurden, können verbracht werden.“

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