Blauzunge: Hersteller ruft Impfstoff zurück​

In NRW ist ein autogener Impfstoff gegen die Blauzungenkrankheit zugelassen. Doch die Firma SAN Group Biotech Germany zieht ihn plötzlich zurück – wegen „Mängel bei Inprozesskontrollen“.​

Die Firma SAN Group Biotech Germany GmbH führt seit gestern Abend (Montag, 22. April) einen Rückruf aller ANIVAC BTV-3 Impfstoffe (autogene Impfstoffe gegen das Virus der Blauzungenkrankheit Serotyp 3) durch. Das geht aus einem Schreiben hervor, dass der Wochenblatt-Redaktion vorliegt und was ein Unternehmensmitarbeiter gegenüber der Redaktion bestätigt hat.

Als Grund für den Rückruf nennt der Hersteller, dass er bei Nachuntersuchungen Mängel bei Inprozesskontrollen festgestellt hat. Nach erfolgter Impfung sei es zum PCR-Nachweis des Virus gekommen. ANIVAC BTV-3 Impfstoffe sind bis auf Weiteres nicht verfügbar, heißt es in den Schreiben.

Zum Hintergrund: Experten gehen davon aus, dass sich im Juli die ersten Rinder in NRW wieder mit der Blauzungenkrankheit infizieren. Es gibt keine gesetzliche Impflicht. Aber Tierärzte raten, alle im Sommer und Herbst trächtigen Tiere durch eine Impfung zu schützen. Dazu ist jetzt ein autogener Impfstoff auf dem Markt. „Autogene Impfstoffe werden auch als bestandsspezifische Impfstoffe bezeichnet. In der Regel wird mit Erregern aus einem Bestand individuell ein Impfstoff hergestellt. Bei BTV-3 hat das Landwirtschaftsministerium in Düsseldorf diese Regel angepasst und gesamt NRW als gefährdeten Bestand definiert. Das Impfvirus stammt aus einem Schaf in Kleve“, erläutert Dr. Mark Holsteg vom Tiergesundheitsdienst NRW.

Erst Ursache abklären

Die aktuelle Situation ordnet er so ein: „Der Tiergesundheitsdienst hat im Rahmen der Vortestung kleinere Tiergruppen geimpft und die Herden begleitet. Dabei kam es nach sieben bis zehn Tagen zu unerwünschten Reaktionen: Einige Tiere haben hohes Fieber entwickelt und zeigten zum Teil an BTV-3 erinnernde Krankheitsanzeichen. Bis zur Abklärung der Ursache soll der Impfstoff nicht mehr eingesetzt werden. Für die Rinder- und Schafhalter bleibt es aktuell weiter ungewiss, ob bis zum Beginn der Gnitzensaison ausreichend Impfstoff gegen BTV-3 zur Verfügung steht.“

Diese Haupt-Chargen sind betroffen

Betroffen von der Rückruf-Aktion sind folgende Haupt-Chargen:

Chargennummer Haltbarkeit

  • ANIVAC BTV-3 112335 20.09.2024
  • ANIVAC BTV-3 112336 21.09.2024
  • ANIVAC BTV-3 112342 21.09.2024
  • ANIVAC BTV-3 112409 27.09.2024
  • ANIVAC BTV-3 112410 27.09.2024
  • ANIVAC BTV-3 112411 28.09.2024

Chargen zurücksenden

Der Hersteller bittet darum, noch vorhandene Bestände dieser Chargen umgehend zu senden an:

SAN Group Biotech Germany GmbH
Mühlenstraße 13
49685 Höltinghausen

Er verspricht, die Kosten für ausgelieferte Chargen vollumfänglich zu erstatten inklusive anfallender Versandkosten. Möglich sei auch, dass SAN Group Biotech Germany die Impfstoffe abholt. Dazu können Betroffene Kontakt aufnehmen unter folgender Mailadresse: anivac-de@san-group.com

Bereits bestellte und in Produktion befindliche Impfstoffe werden storniert und gelangen nicht zur Auslieferung, heißt es in den Anschreiben weiter.

Sollte es nach der Anwendung von ANIVAC BTV-3 Impfstoffen zu unerwünschten Ereignissen (UE) gekommen sein, bittet SAN Group Biotech Germany um Information, um weitere Schritte zu eruieren.