Expertenanhörung im Landwirtschaftsausschuss
Jagdgesetz: Sachverständige gefragt
Die Reform des bei Jägern umstrittenen Landesjagdgesetz nimmt Fahrt auf. Am Montag war im Landwirtschaftsausschuss die Expertenanhörung. In der zweiten Januarhälfte 2019 finden weitere Beratungen statt sowie die zweite Lesung im Landtag.
Der Entwurf zur Novelle des Landesjagdgesetzes wurde am Montag dieser Woche in einer knapp dreistündigen Sachverständigenanhörung im Ausschuss für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz diskutiert. Das "Dritte Gesetz zur Änderung des Landesjagdgesetzes und zur Änderung anderer Vorschriften" hat zum Ziel, "das Jagdrecht nachhaltig und modern weiterzuentwickeln", heißt es im Entwurf. "Praxisferne Einzelbestimmungen sollen aufgehoben, Bürokratie reduziert und Jagdscheininhaber finanziell entlastet werden". Im Detail geht es beispielsweise um die Erweiterung des Kataloges jagdbarer Tierarten, die Einführung eines Schießübungsnachweises, die Verlängerung der Mindestpachtdauer sowie Änderungen bei den Jagdzeiten.
Als „massiven Rückschritt" bezeichnete der Sprecher für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Tierschutz der Grünen-Fraktion, Norwich Rüße, den Entwurf. Dieser erfülle nicht ansatzweise die Kriterien einer nachhaltigen und naturverträglichen Jagd. Sollte es dabei bleiben, fordere diese Novellierung "eine nächste Novellierung einer zukünftigen Landesregierung geradezu heraus", so der NABU NRW.
Der Landesjagdverband NRW sieht die Novellierung des Jagdgesetzes hingegen als wesentlichen Schritt in die richtige Richtung. Trotzdem fordert die Vertretung der Jäger noch Nachbesserungsbedarf. Der Verband macht sich stark unter anderem für die Wiedereinführung der Pflichthegeschau beim Rehwild zur Transparenz auch gegenüber der nichtjagenden Bevölkerung, für die Möglichkeit der flächendeckenden Bejagung in Naturschutzgebieten zur Abwendung von Seuchengefahren wie der Afrikanischen Schweinepest (Landesnaturschutzgesetz) sowie für die Finanzierung der Forschungsstelle für Jagdkunde und Wildschadenverhütung aus öffentlichen Mitteln statt aus der Jagdabgabe.
Weitere Beratungen und zweite Lesung im Januar 2019
Zum weiteren Zeitplan: Im Ausschuss wird die abschließende Beratung am 16. Januar 2019 stattfinden; die 2. Lesung im Plenum folgt in der Woche darauf.
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