Neues Jagdgesetz für NRW ab April 2018?

Erste Lesung des geänderten Landesjagdgesetzes im Landtag

Zur ersten Lesung hat die NRW-Landesregierung das Gesetz zur Änderung des Landesjagdgesetzes in den Landtag eingebracht. Es wurde zur Beratung an den Ausschuss für Umwelt, Natur und Verbraucherschutz überwiesen.

Die Novellierung des Landesjagdgesetzes NRW wird konkret. Am Donnerstagabend hatte die Landesregierung das dritte Gesetz zur Änderung des Landesjagdgesetzes zur ersten Lesung in den Landtag eingebracht. Der Entwurf wurde ohne Aussprache direkt zur Beratung an den Ausschuss für Umwelt, Natur- und Verbraucherschutz überwiesen.

Gilt neues Gesetz schon im Januar?

Die zweite Lesung soll aller Voraussicht nach im Dezember 2018 stattfinden. Das Gesetz würde dann Anfang des Jahres in Kraft treten, also passend zur kommenden Jagdsaison, teilte die Pressestelle der CDU-Fraktion im Landtag auf Anfrage mit.

Die Reform des unter Jägern umstrittenen „Ökologischen Jagdgesetzes“ (ÖJG) hatten die Politiker von CDU und FDP bereits im Wahlkampf angekündigt. Im Mai 2018 hatten sie einen ersten Entwurf vorgelegt, der das seit gut drei Jahren geltende Gesetz novelliert. Es folgten die Verbändeanhörung und zwei Dialogveranstaltungen. Aufgrund der Stellungnahmen wurde der Gesetzentwurf noch einmal überarbeitet und am 4. September vorgelegt.

Anlass der Jagdrechtsnovelle ist, das Jagdrecht nachhaltig weiterzuentwickeln und bürokratiearm zu gestalten, heißt es im Gesetzesentwurf und weiter: Auch sollen die im Rahmen des Ökologischen Jagdgesetzes 2015 novellierten Gesetze und Verordnungen auf die notwendigen Regelungsbereiche zurückgeführt werden. Stets sollen dabei die Jagpraxis und die wildbiologischen Erkenntnisse berücksichtigt werden. Die Eigenverantwortung der Jägerinnen und Jäger soll gestärkt und die Bürokratie verringert werden.

Das soll unter anderem geändert werden:

  • Die Liste der jagdbaren Arten soll an das Bundesjagdgesetz angepasst werden.
  • Die Baujagd auf Füchse soll künftig am Natur- und Kunstbau erlaubt sein.
  • Der neu eingeführte Schießleistungsnachweis als Voraussetzung für die Teilnahme an Bewegungsjagden soll auf einen Schießübungsnachweis reduziert werden. 0
  • Wer elektronische Fangmeldesysteme verwendet, die über die Funktion einer Statusmeldung verfügen und zweimal täglich morgens und abends den Status auf das Empfangsgerät übermitteln, müsste mit Inkrafttreten des neuen Gesetzes nicht mehr zusätzlich morgens und abends die Fallen kontrollieren.
  • Ferner sieht die Landesjagdzeitenverordnung künftig eine ganzjährige Schwarzwildbejagung – unter Wahrung des Muttertierschutzes – bis 2023 vor. Die künftig ganzjährig mögliche Schwarzwildbejagung ist vor dem Hintergrund eines deutlich erhöhten Schwarz­wildbestan­des zu sehen und soll der möglichen Übertragung der Afrikanischen Schweine­pest durch den zurzeit hohen Wildschweinbestand entgegenwirken, heißt es aus dem Mi­nisterium.

Die konkreten Änderungen lesen Sie hier:

Der Gesetzentwurf

Verordnung zur Änderung der Landesjagdzeitenverordnung

Ausführliche Wochenblatt-Beiträge zum Thema:

Das Kabinett hat den aktuellen Entwurf des Landesjagdgesetzes verabschiedet. Die Baujagd auf den Fuchs am Naturbau soll zulässig sein. Statt eines Schießleistungsnachweises gibt es nur noch einen...

Novelle des NRW-Jagdgesetzes

Neues Jagdgesetz: Der erste Entwurf liegt vor

von Britta Petercord

Die neue nordrhein-westfälische Landesregierung hatte es im Wahlkampf angekündigt, jetzt setzt sie es um: Das umstrittene "Ökologische Jagdgesetz" wird novelliert.