Finanzielle Absicherung auf dem Hof

Nicht für dich, mein Schatz!

Bei Astrid und Horst macht jeder seins: Astrid bewirtschaftet ihren Milchviehbetrieb allein, und ihr Mann Horst hat einen Job außerhalb der Landwirtschaft. Wer ist wie abgesichert?

Astrid (Name geändert) ist das älteste von vier Kindern. Schon früh half sie auf dem elterlichen Betrieb mit. Nach dem Abitur schloss sie eine Ausbildung zur Landwirtin ab. Mit 28 Jahren übernahm sie den Hof, der in der Höferolle ist. Da war sie bereits seit zwei Jahren mit Horst (Name geändert) verheiratet. Ihre gemeinsame Tochter war ein Jahr alt. Dennoch stand die junge Mutter allein im Grundbuch. „Es war nie eine Option, dass mein Mann ins Grundbuch kommt“, sagt die patente Landwirtin. Daher war für Horst klar: „Ich gebe meinen Job nicht auf – schließlich muss ich mich ja irgendwie absichern.“

Der Hof als Bank

Horst stammte aus dem Nachbarort. Er verdiente sein Geld als Heizungsinstallateur. „Jeder hatte sein eigenes Einkommen“, ist das Paar noch heute von dem gemeinsamen Entschluss überzeugt, sich so für den Scheidungsfall abzusichern. Einen Ehevertrag oder ein Testament verfassten sie nicht. Horst war als Angestellter vor Verdienstausfällen durch seine Arbeitslosenversicherung geschützt. „Für mich war der Hof eine sichere Bank“, sagt Astrid, wohlwissend, dass sie das volle unternehmerische Risiko trug. „Aber auch als Ehefrau war sie abgesichert“, betont Christina Titgemeyer, Fachberaterin für Sozial- und Sozialversicherungsrecht beim Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverband (WLV).

Was wäre wenn

Wäre Horst verstorben, hätte As­trid Ansprüche auf eine Witwenrente aus seinem Einkommen gehabt....