Kommunale Wärmeplanung

Neue Chancen für Nahwärme?

Die Umstellung auf erneuerbare Wärmequellen ist in den nächsten Jahren Pflicht. Das bringt Hausaufgaben für Städte und Gemeinden mit sich. Zwei Kommunen im Münsterland beziehen früh Landwirte ein.

Ostbevern macht Tempo. In knapp sechs Monaten muss in der 11 000-Einwohner-­Gemeinde im Kreis Warendorf der ­Kommunale Wärmeplan stehen. Sonst wird es nichts mit der 90%igen Förderung vom Bund, die Ostbevern und die Nachbarstadt Telgte dafür in einem Kooperationsprojekt gemeinsam an Land gezogen haben.

Moritz Hillebrand, Leiter des Fachbereichs Planen, Bauen und Umwelt in der Gemeindeverwaltung, hat schon die Termine parat, wann Rat und zuständiger Fachausschuss im Herbst ihr Okay geben sollen. Ab jetzt steht die Beteiligung von Bürgern, Gewerbetreibenden und Landwirten an. Das Ziel: Schon Mitte Oktober dieses Jahres sollen Hauseigentümer wissen, ob für sie der Anschluss an ein Wärmenetz infrage kommt oder ob sie sich um eine individuelle Lösung kümmern müssen.

Drei Gründe für den Turbo

Eigentlich hätten Ostbevern und Telgte bis ­Mitte 2028 Zeit. Dann muss bei allen Städten und Gemeinden mit bis zu 100  000 Einwohnern ein Kommunaler Wärmeplan vorliegen. Telgte und Ostbevern setzen aus drei Gründen trotzdem auf den Turbo. Erstens haben sie sich selbst ehrgeizige Ziele gesteckt. Telgte will bis 2040 bilanziell klimaneutral sein, Ostbevern strebt das sogar schon für 2035 an. Zweitens können die Bürgerinnen und Bürger mit mehr Ruhe ihre persönliche Wärmewende planen. Und drittens wollen die Orte von der Förderung für die Vorreiter profitieren. Schließlich entstehen durch das Projekt Kosten in Höhe von rund 100  000 €.

Kommunale Wärmeplanung: Das gilt zukünftig für Verbraucher und Kommunen

Zu Jahresanfang trat mit dem Gebäudeenergiengesetz (GEG) auch das Wärmeplanungsgesetz in Kraft. Laut GEG dürfen bestehende Heizungen bis 2044 bleiben und auch repariert werden, neu eingebaute müssen aber schon deutlich früher mit mindestens 65 % Erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme betrieben werden. Das ist möglich, indem ein Hausbesitzer etwa eine eigene Wärmepumpe einbaut oder auch, indem er Wärme aus einem Wärmenetz bezieht. Für Neubauten in Neubaugebieten gilt die Pflicht bereits ab 1. Januar 2024, für Bestandsgebäude oder für Neubauten außerhalb von Neubaugebieten erst, wenn klar ist, wo beispielsweise der Anschluss ans Wärmenetz überhaupt möglich ist.

Um das zu klären, verpflichtet das Wärmeplanungsgesetz die Kommunen bis 30. Juni 2028, eine Kommunale Wärmeplanung zu erstellen. Kommunen mit mehr als 100  000 Einwohnern müssen bereits bis 30. Juni 2026 fertig sein. Sie müssen also festlegen, welche Gebiete mit welcher Wärme versorgt werden sollen und wie Erneuerbare dabei zum Einsatz kommen. Kleinere Kommunen...