Technik und neue Energie

Ministerium legt Windplan vor

Rund einen Monat nach dem Krisentreffen mit der Windbranche Anfang September hat das Bundeswirtschaftsministerium einen Arbeitsplan vorgelegt, der helfen soll, die Akzeptanz von Windenergie an Land zu erhöhen und Genehmigungsverfahren zu beschleunigen.

Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) hat in der vergangenen Woche einen Maßnahmenplan veröffentlicht, der den Ausbau von Windenergie an Land wieder beschleunigen soll. Damit soll Windenergie an Land in die Lage versetzt werden, ihren notwendigen Beitrag zum Erreichen des Ziels 65% Erneuerbare bis 2030 tatsächlich zu leisten. Die 18 geplanten Maßnahmen sollen allesamt noch in diesem bzw. im nächsten Jahr umgesetzt werden. Voraussetzung für einen Erfolg, so das BMWi, sei, dass Bund, Länder, Gemeinden und Kommunen zusammenarbeiten.

Bewertung: Verhalten optimistisch

Eine erste Bewertung der Verbände ist verhalten optimistisch. So bewertet der Landesverband Erneuerbare Energien (LEE NRW) das Papier als einen ersten Lichtblick für die Windbranche. Hermann Albers, Präsident des Bundesverband WindEnergie (BWE) kommentiert: „Mit der Aufgabenliste könnte die stockende Genehmigungsvergabe für Windenergie wieder beschleunigt und der deutsche Markt belebt werden.“ Besonders positiv seien die Maßnahmen zum Abbau der Genehmigungshemmnisse, die vorgesehene Verkleinerung von Abstandsradien um Drehfunkfeuer sowie die Maßnahmenvorschläge zur Einführung der bedarfsgerechten Nachtkennzeichnung.

Kritik äußern beide Verbände aber an der Einführung einer pauschalen Abstandsgrenze zwischen Wohnbebauung und Windenergieanlagen (WEA), wie sie der Maßnahmenplan als Folge das Klimaschutzprogramms der Bundesregierung vorsieht. Würden die vorgesehenen 1000 m Mindestabstand bundesweit umgesetzt, geräte das 65-%-Erneuerbare-Energien-Ziel für 2030 in Gefahr, schreibt der BWE. Auch der LEE fordert: „Wir brauchen dringend Flächen für die Windenergie. Auch das Umweltbundesamt warnt davor, dass sonst unsere Klimaziele 2030 verfehlt werden. Bundes- und Landesregierung sind aufgefordert, sich von Mindestabständen zu verabschieden.“

Folgende Maßnahmen sieht der Arbeitsplan unter anderem vor:

  • Umsetzung der Abstandsregelungen von WEA und Wohnbebauung,
  • die schnelle Zulassung von bedarfsgerechter Nachtkennzeichnung (BNK),
  • stärkere Beteiligung von Kommunen am Betrieb von WEA,
  • Bund-Länder-Vereinbarung zum Abbau von Genehmigungshemmnissen,
  • Verkürzung der Instanzen bei Klagen gegen immissionsschutzrechtliche Genehmigungen,
  • Artenschutzportal zum bundesweiten Monitoring geschützer Arten,
  • Aufnahme eines weiteren Ausnahmegrundes beim Artenschutz für den Ausbau erneuerbarer Energien ins Bundesnaturschutzgesetz,
  • Maßnahmen zum Klimaschutz sollen von Ausgleichspflichten ausgenommen werden,
  • Reduzierung der Abstandsradien um Drehfunkfeuer,
  • gleichzeitige Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) und des Bundesbedarfsplangesetzes (BBPIG) mit dem Ziel, den Ausbau der erneuerbaren Energien und der Netze besser zu synchronisieren,
  • regionale Steuerung des Zubaus von Erneuerbare-Anlagen, um Netz­engpässe zu vermeiden.

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