Zukunft der Tierhaltung
Borchert-Kommission: Konzept für langfristigen Umbau vorgelegt
Die Tierhaltung in Deutschland muss umgebaut werden und "den fachlichen und gesellschaftlichen Ansprüchen an Tier- und Umweltschutz" entsprechen. Das sagt die Borchert-Kommission im Abschlusspapier, das heute in Bonn verabschiedet werden soll. Was genau steht drin?
Für unumgänglich hält das vom früheren Bundeslandwirtschaftsminister Jochen Borchert geleitete Kompetenznetzwerk einen Umbau der Tierhaltung in Deutschland. „Die Nutztierhaltung in Deutschland muss in die Lage versetzt werden, den fachlichen und gesellschaftlichen Ansprüchen an den Tier- und Umweltschutz zu entsprechen und trotzdem wettbewerbsfähig zu bleiben“, heißt es im Entwurf für ein Abschlusspapier, das das Gremium heute in Bonn beschließen will.
Transformationsstrategie für die Tierhaltung
Darin schlägt die Borchert-Kommission eine stufenweise Weiterentwicklung der Tierhaltung im Rahmen einer langfristigen Transformationsstrategie vor. Als deren Ziel, das bis 2040 erreicht werden sollte, empfehlen die Experten die vollständige Überführung der deutschen Nutztierhaltung auf ein Niveau als gesetzlichem Mindeststandard, das der Stufe 2 im geplanten Tierwohlkennzeichengesetz entspricht. Diese umfasst verbesserte Ställe mit zusätzlichem Platzangebot, Strukturierung sowie Klimazonen. Darüber hinaus soll bis dahin ein hinreichend großer Marktanteil für die Premiumstufe 3 mit erweitertem Platzangebot und Auslaufmöglichkeit erreicht werden.
Langfristige Finanzierungsstrategie
Die Kommission weist darauf hin, dass die Kosten für den Umbau nur zu geringen Teilen am Markt erlöst werden könnten. Eine langfristig wirksame Finanzierungsstrategie müsse daher maßgeblich auf einer staatlichen Förderung beruhen. Dabei seien sowohl Prämien zur Abdeckung der laufenden Kosten als auch eine Investitionsförderung vorzusehen. Eine wesentliche Voraussetzung für die Akzeptanz von Tierwohlzahlungen sei eine langfristige Verlässlichkeit über die Abschreibungsdauer eines Stalles hinweg. Zudem müssten künftig staatliche Tierwohlzahlungen auch für die Einhaltung von national verpflichtenden Standards gewährt werden können, wenn sie deutlich oberhalb des EU-Niveaus liegen.
Pro mengenbezogene Verbrauchssteuer
Mehrheitlich sprechen sich die Mitglieder des Kompetenznetzwerks für eine mengenbezogene Verbrauchssteuer auf tierische Produkte aus. Ihren Berechnungen zufolge könnten mit Sätzen pro Kilogramm von 40 Cent für Fleisch und Fleischverarbeitungsprodukte, 2 Cent für Milch sowie Eier und 15 Cent für Käse, Butter und Milchpulver der Finanzierungsbedarf von 3,6 Mrd Euro jährlich in der Endstufe gedeckt werden. Voraussetzung sei eine sozialpolitische Flankierung.