Erneuerbare Energien

Landesentwicklungsplan beschlossen

Der NRW-Landtag hat den neuen Landesentwicklungsplan (LEP) beschlossen. Damit soll der Ausbau der Windkraft und Photovoltaik weiter Fahrt aufnehmen.

Mit den Stimmen der beiden Regierungsfraktionen CDU und Bündnis 90/Die Grünen hat der NRW-Landtag Ende vergangener Woche den neuen Landesentwicklungsplan (LEP) auf den Weg gebracht. Kern der Neuerungen sind Regelungen, die den Ausbau von Windenergieanlagen sowie Photovoltaik-Freiflächenanlagen (PV-FFA) beschleunigen sollen.

Ziele vorzeitig erreichen

Mit den Neuerungen im Bereich Windenergie möchte die Landesregierung die Vorgabe des Bundes, bis zum Jahr 2032 mindestens 1,8 % der Landesfläche für die Windenergie zur Verfügung zu stellen, bereits im Jahr 2025 erfüllen. Im nächsten Schritt müssen nun die sechs Planungsregionen auf der Grundlage des neuen LEP ihre Regionalpläne aufstellen bzw. anpassen, damit die Ausweisung der neuen Flächen im nächsten Jahr abgeschlossen wird. Die Arbeiten in den Planungsregionen haben bereits begonnen. Kommunen sollen und dürfen über die Mindestvorgabe hinaus weitere Flächen ausweisen.

Neu im Bereich Wind ist unter anderem, dass Anlagen künftig auch in Nutzwäldern, Gewerbe- und Industriegebieten errichtet werden dürfen.
Der Ausbau der Freiflächen-PV lag im Jahr 2023 mit einem Anteil von 3 % an der insgesamt neu installierten PV-Leistung weit hinter den Zielen der Bundesregierung „zur Hälfte auf Dach- und zur Hälfte auf Freiflächen“ zurück. Mit den Neuerungen sollen Kommunen nun mehr Freiheiten bei der Flächenausweisung haben und so den Ausbau beschleunigen.

SPD und FDP kritisieren

Kritik am neuen LEP kam in der Debatte des Landtags vonseiten der Opposition: André Stinka, SPD, und Dietmar Brockes, FDP, kritisierten insbesondere die Übergangsregelungen im Bereich Wind. „Der Beschluss ist in diesem Bereich ver­mutlich rechtswidrig“, sagte Brockes.
Dieser Meinung schließt sich auch der Landesverband Erneuerbare Energien NRW (LEE) an. „Der gerade beschlossene LEP erweist sich vor diesem Hintergrund zumindest in Teilen schon jetzt als rechtswidrig“, sagt LEE NRW-Vorstandsmitglied und Rechtsanwalt Franz-Josef Tigges mit Bezug auf ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts NRW.

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