Kommentar

Umnutzung: Leerer Stall – was tun?

Viele Tierhalter haben sich von Sauen, Mastschweinen oder Kühen verabschiedet. Doch was wird aus den leerstehenden Ställen?

Hunderte von Sauenhaltern, Schweinemästern und Milchbauern haben in den vergangenen Jahren das Handtuch geschmissen. Weil sie nicht noch mehr Geld „verbrennen“ wollten. Weil Betriebsnachfolger angesichts unberechenbarer politischer Entscheidungen den Höfen die rote Karte zeigen. Weil sie, getroffen von Veggie-Welle und öffentlichem Fleisch-­Bashing, kein Vertrauen in den Markt haben.

Diese Entscheidung fällt keinem Landwirt leicht. In den Höfen stecken das Herzblut und die Arbeit von Generationen. Und für die Betriebsleiter die eigene Gründerphase, in der sie den Betrieb nach vorn entwickelt, investiert und gebaut haben. Doch spätestens, wenn die Tiere den Hof verlassen, müssen sie sich der Herausforderung stellen: Was wird aus den Gebäuden?

Umnutzung statt Abriss

Nichts zu machen, ist das Schlechteste. Die ersten Jahre halten massive Gebäude stand. Doch irgendwann setzt der Verfall ein. Ist das Dach erst löchrig, wird’s teuer. Ist das Dach ganz weg, verfällt die Baugenehmigung. Das heißt Abriss.

Umnutzung ist das Wort der Stunde. Damit erwirtschaftet der Stall Einnahmen, um zumindest Instandhaltung, Versicherung und Grundsteuer zu tragen. Im besten Fall auch Gewinn. Das Gute: Wohn- und Gewerberaum sind fast überall knapp. Bis zu fünf zusätzliche Wohnungen sind auf dem Hof möglich. Zwar bieten sich große, funktionale Stallgebäude nicht unbedingt für Wohnraum an. Aber für Wohnwagen, Lager, Gewerbe oder Handwerk sind sie ideal. Die Möglichkeit, die Umnutzung im Laufe der Zeit zu ändern und aus dem Lager eine Werkstatt zu machen, schafft auch für die Zukunft Perspektive.

Was am eigenen Standort gefragt ist und welche Mieten gezahlt werden, zeigt ein Blick in die Zeitung oder in den Kleinanzeigenmarkt im Internet. Bewährt haben sich auch der eigene Bekanntenkreis und Mund-zu-Mund-Propaganda.

Mit dem Bauamt sprechen

Viele Betriebe starten mit dem Unterstellen von Campinganhängern. Hier ist der Aufwand niedrig und die Nachfrage hoch. Andere probieren den großen Wurf und investieren viel in den Umbau. Doch Vorsicht, beides kann schiefgehen! Vor die Umnutzung hat der Gesetzgeber die Baugenehmigung gestellt. „Eigengenehmigungen“ können mit Nutzungsverbot, Rückbau oder gar Verlust der Baugenehmigung für das Gebäude enden.

Für Bauämter ist die Umnutzung oft Neuland. Zeitraubende Genehmigungsverfahren, flankiert von Nachfragen und teuren Gutachten, können die Folge sein. Deshalb lohnt es sich, einen erfahrenen Architekten einzuschalten und das Gespräch mit dem Bauamt zu suchen. Tipps und Beispiele gibt unser Einblick.

Die Umnutzung bestehender Ställe schont Fläche, Energie und Ressourcen. In Zeiten, wo Nachhaltigkeit großgeschrieben wird, sollten Baubehörden ihren Ermessensspielraum nutzen, damit wertvolle Bausubstanz nicht verfällt.

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