Vorwurf: Unerlaubtes Schächten

Kreis Unna schließt kleineren Schlachtbetrieb

Nach der Strafanzeige einer Tierrechtsorganisation ist gestern ein Schlachtbetrieb im Kreis Unna stillgelegt worden. Im Raum steht der Verdacht des illegalen Schächtens.

Einem Schlachtbetrieb im Kreis Unna sind am gestrigen Donnerstagabend bis auf weiteres Schlachtungen untersagt worden. Die Behörden gehen einer Strafanzeige nach, die eine Tierrechtsorganisation bei der Staatsanwalschaft Dortmund am Morgen erstattet hat. Im Raum steht der Verdacht des illegalen Schächtens, also des betäubungslosen Schlachtens von Rindern und Schafen.

Videos als Beweismaterial

Nach Angaben des NRW-Landwirschaftsministeriums bzw. des zuständigen Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) handelt es sich um „ein kleineres Schlachtunternehmen“ im Kreis Unna. Ein Ort wird nicht angegegeben. „Es werden monatlich circa 100 Schafe und Rinder regulär mit Betäubung unter amtlicher Überwachung geschlachtet“, heißt es in der Mitteilung. Das Unternehmen beliefere den Einzelhandel in und um Dortmund.

Die Tierrechtsorganisation habe der Staatsanwaltschaft Videoaufzeichnungen als Beweismaterial übermittelt. Nach Sichtung des Materials haben die Behörden entschieden, weitere Schlachtungen im Betrieb vorsorglich zu untersagen, „um weiteres Leiden und Schmerzen von Tieren zu unterbinden“, wie das Ministerium mitteilt. Das Beweismaterial werde in Abstimmung mit dem LANUV und der zuständigen Kreisordnungsbehörde im Detail ausgewertet. Außerdem prüft das LANUV, ob die Voraussetzungen für einen Entzug der hygienerechtlichen Zulassung des Schlachtbetriebes vorliegen.

Was ist "Schächten"?

Beim Schächten werden Tiere durch Blutentzug als Folge eines Kehlschnittes und ohne vorherige Betäubung getötet. Nach deutschem Recht ist diese Art des Tötens nicht erlaubt. Allerdings können kommunale Veterinärbehörden auf schriftlichen Antrag und unter bestimmten Voraussetzungen Ausnahmen genehmigen.

Erteilt werden solche Ausnahmen, "um den Bedürfnissen von Angehörigen bestimmter Religionsgemeinschaften zu entsprechen, deren zwingende Vorschriften ihrer Religionsgemeinschaft das Schächten vorschreiben oder den Genuss von Fleisch nicht geschächteter Tiere grundsätzlich untersagen", wie der Kreis Unna mitteilt. Solche religiösen Vorschriften gelten etwa für Angehörige des jüdischen und des moslemischen Glaubens. Der Antrag auf eine Genehmigung des Schächtens, so unterstreicht der Kreis Unna, bedürfe "einer substantiierten und nachvollziehbaren Begründung".

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