Agrarpolitik

Doch keine Stilllegung?

Die EU-Kommission will Landwirte von der Pflicht zur Stilllegung auf 4 % ihrer Ackerfläche befreien. Offen ist, ob die Ausnahme in Deutschland kommt.

Die EU-Kommission will die Stilllegung bei der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) ein weiteres Jahr aussetzen. Dazu schlägt sie vor, die GLÖZ 8-Regeln anzupassen.

Drei Optionen

Die Abkürzung GLÖZ steht für Standards für einen guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand von Agrarflächen. Diese müssen alle Landwirte einhalten, die Agrarsubventionen erhalten wollen. GLÖZ 8 schreibt vor, dass alle Betriebe mit mehr als 10 ha Ackerland einen Mindestanteil der landwirtschaftlichen Fläche für nicht produktive Flächen oder Landschaftselemente bereitstellen müssen. Dafür haben Landwirte grundsätzlich drei Optionen:

  • 4 % der Ackerfläche als nicht produktive Flächen inkl. Brachen und Landschaftselementen.
  • 7 % der Ackerfläche als nicht produktive Flächen inkl. Brachen und Landschaftselementen, davon 4 % über GLÖZ 8 und 3 % über die freiwilligen Ökoregelungen.
  • 7 % der Ackerfläche als nicht produktive Flächen inkl. Brachen und Landschaftselemente, davon mindestens 3 % Brachen und/oder Landschaftselemente und maximal 4 % stickstoffbindende Pflanzen und/oder Zwischenfrüchte mit Gewichtungsfaktor von 0,3 und ohne Pflanzenschutzmittel.

Deutschland hat bisher die erste Option gewählt. Nun stellt die EU eine vierte Option in Aussicht: Anstatt 4 % ihres Ackerlandes stillzulegen,...