Gülle: Ausnahmen für kleine Betriebe?​

Ab 2025 ist die bodennahe Ausbringung von Gülle auf Grünland vorgeschrieben. Zwar hat Düsseldorf gerade Ausnahmen für einige Flächen ermöglicht. Das reicht den Landwirten aber nicht.​

Seit Monaten sind Landwirte mit hängigen Grünlandflächen in Sorge: Ab 1. Februar 2025 dürfen sie Gülle und andere flüssige organische Dünger auf Grünland nur noch mit boden­nahen Verfahren ausbringen. Das können viele Landwirte beispielsweise im Sauerland oder Bergischen Land nicht leisten – weil die Flächen zu schief bzw. zu klein sind und die Technik zu teuer ist. Viele Lohnunternehmer wollen diesen Job auch nicht übernehmen, weil es ihre Schlagkraft ausbremst. Deshalb haben Landwirte aus Südwestfalen sowie der ­Westfälisch-Lippische Landwirtschaftsverband (WLV) seit Monaten Ausnahmen gefordert – nach dem Vorbild Bayern.

Bisher diese Ausnahmen

Nun hat Düsseldorf reagiert: Die Landesregierung lässt Ausnahmen zu – und...