Dein, mein, unser?

Absicherung: Bereits beim Zusammenziehen

Zusammenzuziehen ist etwas Wunderbares. Doch was, wenn der Traum vom gemeinsamen Leben zerbricht? Diese Vereinbarungen aus guten Tagen können helfen, dass die Trennung so fair wie möglich abläuft.

Als Maria mit ihrem Freund Jan (Namen geändert) zusammenzog, hatte sie schon mehrere Jahre allein gelebt. Ihr Hausstand umfasste alles, was man für den Alltag und eine (gemein­same) Wohnung brauchte. Nach zwei Jahren heirateten die beiden – ohne Ehevertrag.

Zugewinn per Gesetz

Das heißt: Das frisch vermählte Paar lebte per Gesetz in einer Zugewinngemeinschaft. Alles, was ab dem Tag der Hochzeit an Vermögenswerten hinzukommt, gehört beiden zu gleichen Teilen. Es wird bei Ende der Zugewinngemeinschaft, also bei Auflösung der Ehe oder Abschluss eines Ehevertrags, untereinander ausgeglichen.

Vor der Ehe hatte Maria in ihrem Job bereits gutes Geld verdient. Ein hoher fünfstelliger Betrag lag auf ihrem Sparkonto. Zudem gehörten ihr große Teile der Möbel in der gemeinsamen Wohnung. Doch wer führt schon so genau Bilanz, wenn der Himmel voller Geigen hängt? Heute, 25 Jahre später, wünscht Maria sich, dass sie es getan hätte.

Der Griff ins Leere

Nach 18 Jahren ging die Ehe von Maria und Jan in die Brüche. Bevor Maria auszog, wollte sie die Be­lege, die sie zumindest teilweise im gemeinsamen Haushalt aufbewahrt hatte, hervorholen. Mit ihnen hätte sie zweifelsfrei bei der Scheidung beweisen können, dass sie das Geld schon vor der Eheschließung besessen hatte. Demnach wäre es vom Zugewinnausgleich zum Ende der Ehe ausgenommen. Doch der Griff in die Schublade, wo die Unterlagen seit eh und je lagerten, ging ins Leere. „Mein Mann musste sie herausgenommen haben“, vermutet Maria.

Bank kann nicht helfen

Auch ihr Weg zur Bank war ver­gebens. „Die Banken sind nur zehn Jahre zur Aufbewahrung von...