Finanzen in der Corona-Krise
Wie schütze ich mein Vermögen?
Was kann ich tun, damit die Insolvenz eines Vermögensverwalters nicht auf mein Vermögen durchgreift und auch der Verwalter sich nicht an meinem Vermögen „bereichert“? Wir erklären die Konstuktion des Sindervermögens.
Für clevere Finanzentscheidungen: Hier liefern wir nochmal die spannendsten Fragen aus unserem Wochenblatt-Online-Finanzseminar mit fundierten Antworten von unserem Referenten Professor Hartmut Walz, unabhängiger Finanzexperte, Blogger, Autor von "Einfach genial entscheiden in Geld- und Finanzfragen".
Frage: Was ist Sondervermögen? Welche Beispiele gibt es?
Antwort (Prof. Hartmut Walz): Stellen Sie sich vor, Sie geben einem guten Freund einen Vermögensgegenstand oder etwas Geld zur Aufbewahrung oder Verwaltung. Nun gerät der Freund in finanzielle Schwierigkeiten und meldet Insolvenz an. Jetzt besteht die Gefahr, dass Ihr Geld oder Vermögen mit dem des Freundes in die Insolvenz gerät und somit für Sie verloren ist. Um dies zu vermeiden, gibt es die Konstruktion des Sondervermögens. Ihr Geld oder Ihre Vermögensgegenstände werden gesondert ausgewiesen und vom Vermögen des Freundes getrennt.
Damit wird kenntlich gemacht, dass im Insolvenzfall Ihres Freundes Ihr persönliches Vermögen nicht in die Insolvenzmasse einbezogen, sondern – bildlich gesprochen – durch eine Hülle getrennt für Sie zurückgelegt wird. Das ist, als ob Sie ein Schließfach bei einer Bank besitzen. Wird die Bank insolvent, bleibt der Inhalt des Schließfaches trotzdem Ihr Eigentum. Hätten Sie hingegen eine Bankschuldverschreibung erworben, müssten Sie sich bei Insolvenz auf hohe Verluste einstellen.
Ein konkretes Beispiel für Sondervermögen
Während Ihre Großeltern früher Aktien und Anleihen als gedruckte Wertpapiere im Keller versteckten, lagern Sie diese heute in einem sogenannten Wertpapierdepot bei Ihrer Bank oder Ihrem Broker. Gerät die Bank oder der Broker in finanzielle Schwierigkeiten, müssen Sie sich keine Sorgen machen. Denn Ihr Depot wird als Sondervermögen nicht in die Insolvenzmasse einbezogen und nur wenige Tage nach dem Zusammenbruch Ihrer Bank wird Ihr Depot von einer anderen Bank weiterbetreut (sollte Ihnen diese nicht zusagen, können Sie wechseln). Ob in dem Depot nun Aktien, Anleihen, traditionelle Investmentfonds oder börsenfähige Investmentfonds (ETFs) lagern, ist egal.
Die Hülle schützt das Vermögen
Die „Hülle“ des Sondervermögens schützt die enthaltenen Gegenstände davor, in die Insolvenzmasse des Dritten zu fallen. Ein weiteres Beispiel ist die Vermögensverwaltung. Hier wird ein Dritter damit beauftragt, ein definiertes Vermögen, meist Aktien, Fonds und Anleihen, für Sie zu beobachten und optimieren („managen“). Damit die oben genannte Problematik der Insolvenz des Verwalters nicht auf Ihr Vermögen durchgreift und auch der Verwalter sich nicht an Ihrem Vermögen „bereichert“, wird dieses ebenfalls als Sondervermögen ausgewiesen und bei einem Dritten (= Treuhänder) gelagert.
Diese Anlageform bevorzugen
Bevorzugen Sie Anlageformen, die ein Sondervermögen ermöglichen, gegenüber ungeschützten Anlageformen. Guthaben auf Bankkonten wie Einlagen auf Spar-, Giro-, Geldmarkt- und Festgeldkonten stellen kein Sondervermögen dar. Jedoch gibt es durch den Europäischen Einlegerschutz bis 100 000 € pro Kunde und Kreditinstitut eine Sicherheit.
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