Brauchtumspflege

Verbot von Osterfeuern

Aufgrund der Pandemie sind zurzeit Veranstaltungen und Versammlungen untersagt - nach aktueller Lage gilt dies auch für Osterfeuer.

Zur Eindämmung der Corona-Pandemie sind Veranstaltungen und Versammlungen zurzeit untersagt. Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW teilt mit, dass dies nach aktueller Lage auch für die Ausrichtung der traditionellen Osterfeuer gilt. Aufgrund der aktuellen Infektionslage ist auch bei einer Fortschreibung der zunächst bis 28. März 2021 geltenden Coronaschutzverordnung (Gültigkeit ab dem 23. März 2021) nicht mit einer Zulassung von Veranstaltungen wie den traditionellen Osterfeuern zu rechnen. In Abstimmung mit dem Gesundheitsministerium habe das Umweltministerium die nordrhein-westfälischen Kommunen informiert, die für die Prüfung der Zulässigkeit von traditionellen Osterfeuer-Veranstaltungen zuständig sind.

"Nach aktuellem Stand ist leider nicht davon auszugehen, dass die Pandemie-Lage die Ausrichtung von Osterfeuern zulässt. Das ist gerade jetzt bedauerlich, denn Brauchtum und Rituale können in schwierigen Zeiten Kraft und Zusammenhalt geben", so Dr. Heinrich Bottermann, Staatssekretär im Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz.

Die Osterfeuer fallen in diesem Jahr aus. Auch das Abbrennen der Haufen und Stapel ist nicht erlaubt.

Kostet Osterfeuer die Prämie?

von Torsten Wobser

Eine unserer Flächen ist im Prämienantrag mit dem Status „Ackergras“ festgelegt. Dürfen wir auf dieser Fläche prämienunschädlich ein Osterfeuer aufschichten und abbrennen?