Osterfeuer

Abbrennen der Osterfeuer nicht mehr gestattet

Die Osterfeuer fallen in diesem Jahr aus. Auch das Abbrennen der Haufen und Stapel ist nicht erlaubt.

Das Osterfeuer als Veranstaltung war aufgrund der Corona-Pandemie schon länger nicht mehr möglich. Viele Veranstalter konnten bis vergangene Woche die angesammelten Stapel und Grünabfälle mit einer Genehmigung mit wenigen Personen noch abbrennen. Auch das nicht mehr möglich.

Das Landesministerium für Umwelt und Landwirtschaft untersagt landesweit das Abbrennen zu Ostern. An sich seien die Osterfeuer nur gestattet, da sie als Brauchtumsfeuer gelten. Das Abbrennen von bereits aufgestapeltem Holz oder anderem brennbaren Grünabfällen ohne Teilnehmer ist von daher kein Ausdruck von Brauchtumspflege. Vielmehr würde es sich so um illegale Abfallentsorgung und einen Verstoß gegen das Landesimmissionsschutzgesetz handeln, schreibt das Ministerium.

Das gelte sowohl für das Verbrennen im Freien als auch auf dem eigenen Hof oder im eigenen Garten. Vorbereitete Stapel müssen deshalb entweder zwischengelagert oder ordnungsgemäß entsorgt werden, so das Ministerium weiter.

Umweltrechtlich sind sogenannte Wärme- oder Gemütlichkeitsfeuer zum Beispiel in Feuerschalen laut Ministerium unproblematisch und bedürfen keiner Genehmigung. In ihnen dürfe aber keine Abfälle verbrannt werden. Widerrechtliches Handeln wird von den Ordnungsämtern vor Ort geahndet und kann zu Bußgeldern in dreistelliger Höhe führen.

Zeit für Schlagabraum erweitert

In Senden im Kreis Coesfeld ist das Abbrennen zwar nicht mehr über Ostern gestattet. Um aber zu verhindern, dass es zahlreiche kleine, illegale Osterfeuer gibt, hat die Gemeinde die Frist zum Abbrennen pflanzlichen Abfällen, den sogenannten Schlagabraum, um zwei Tage bis zum 16.April verlängert. Diese Feuer müssen aber entsprechend bei der Gemeinde angemeldet werden.

Landjugend betroffen

Viele Ortsgruppen der Landjugend und andere Jugendgruppen hatten seit Beginn des Jahres fleißig fürs Osterfeuer gesammelt. Auf manchen Flächen liegen mehrere Wagenladungen mit Strauchschnitt und Tannenbäumen.

In Rietberg-Varensell im Kreis Gütersloh hatte die KLJB vergangene Woche noch die Genehmigung, dass Feuer zu Ostern kontrolliert zu zweit abbrennen zu lassen. Doch der Erlass des Ministeriums hat diese Genehmigung kassiert. Einer der Landjugendlichen hat sich bereit erklärt den Strauchschnitt und das Grünzeug zu häckseln.

In Drensteinfurt im Kreis Warendorf übernehmen ortsansässige Unternehmen gegen eine Spende das Häckseln des Materials für das Osterfeuer. Dort veranstaltet die Jugendfeuerwehr das Osterfeuer.

Bauhöfe und Reyclinghöfe nehmen unter Einhaltung der Hygienevorschriften den Grünabfall entgegegen.