Landesbauordnung NRW

Solardächer werden Pflicht

Zum 1. Januar treten einige ­Änderungen der Landesbauordnung NRW in Kraft. Das hat jetzt der Landtag mit den Stimmen der schwarz-grünen Regierungskoalition beschlossen. Dies sind die zentralen Punkte.

Die Änderungen betreffen alle Arten von Gebäuden. Auch für Windenergieanlagen gelten veränderte Regeln. Die zentralen Änderungen in alphabetischer Reihenfolge.

Abstände: Für Solaranlagen auf ­Dächern und Wärmepumpen fallen Mindestabstände zu Nachbargrundstücken weg. Auch wer sein Haus nachträglich dämmt, hat zukünftig mehr Spielraum.

Bauen mit Holz: Das Land will das Bauen mit Holz – auch in größere Höhen – erleichtern. Die Anforderungen der bereits eingeführte Muster-Holzbaurichtlinie gelten nun auch in der Landesbauordnung.

Digitale Bauanträge: Wer einen Bauantrag einreicht, kann das in Zukunft auch ausschließlich digital. Eine gedruckte Variante ist nicht mehr erforderlich.

Gebäudeklasse 1 für landwirtschaftliche Gebäude

Gebäudeklassen: Land- und forstwirtschaftliche Gebäude sind künftig grundsätzlich der Gebäudeklasse 1 zugeordnet und nicht mehr nur dann, wenn sie frei stehend sind. Damit werden für diese Gebäude tragende Wände und Stützen ohne...


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