Anträge bei der Förderbank KfW

Heizungstausch: Neue Förderung startet

Das novellierte Gebäudeenergiegesetz (GEG) – auch Heizungsgesetz ­genannt – ist in Kraft. Bei der Förderung sollen Besitzer selbst genutzter Einfamilienhäuser als Erste zum Zuge kommen.

Für die Umsetzung der neuen Vorgaben hat der Bund umfassende Förderungen zugesagt. Die ersten Modalitäten hat jetzt die staatliche Förderbank KfW veröffentlicht.

Besitzerinnen und Besitzer selbst genutzter Einfamilienhäuser können voraussichtlich ab dem 27. Februar ihren Antrag stellen, wenn sie auf eine Heizung mit mindestens 65 % erneuerbare Energien umsteigen. Die Förderung für alle anderen startet dann laut Mitteilung der KfW im Laufe des Jahres. Dazu zählen Vermieter von Ein- und Mehrfamilienhäusern, Wohnungseigentümergemeinschaften, Unternehmen und Kommunen.

Erst registrieren, dann beantragen

Für einen Antrag können Besitzer von Einfamilienhäusern sich ab dem 1. Februar online im Kundenportal der KfW registrieren. Ab ­Ende Februar ist dann der Online-Antrag möglich. Dabei muss ein unterzeichneter Lieferungs- oder Leistungsvertrag für den Heizungstausch hochgeladen werden, der die Bedingungen der Förderrichtlinie einhält. Danach soll es eine automatisierte Mitteilung über die Förderzusage geben. Diese Übergangsregelung gilt für Vorhaben, die bis zum 31. August 2024 begonnen werden. Danach heißt es wieder: Erst auf die Förderzusage warten und dann den Auftrag vergeben.

Boni kombinieren

Für selbst genutzte Wohngebäude mit maximal einer Wohneinheit liegt die Höchstgrenze der förderfähigen Kosten bei 30 000 €.

  • Die Grundförderung für den Heizungsaustausch beträgt 30 %.
  • Einen Einkommensbonus von 30 % erhalten selbstnutzende ­Eigentümer mit einem Jahreseinkommen von bis zu 40 000 €.
  • 20 % beträgt der Klimageschwindigkeitsbonus, wenn eine funktionierende Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung, eine mindestens 20 Jahre alte Gas- oder Biomasseheizung ersetzt wird.
  • 5 % Effizienzbonus gibt es für bestimmte Wärmepumpen.
  • Einen Emissionsminderungszuschlag in Höhe von 2500 € erhält, wer eine Biomasseanlage errichtet, die nicht mehr als 2,5 mg Staub/m3 emittiert.

Unterm Strich liegt die Maximalförderung bei 70 % bzw. 21 000 €.

Zusätzlicher Förderkredit

Wer eine Förderzusage für den Heizungstausch von der KfW hat, kann voraussichtlich ab dem 27. Februar über seine Hausbank ergänzend einen zinsgünstigen KfW-Förderkredit beantragen. Das gilt auch für alle, die einen Zuwendungsbescheid des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle für energetische Einzelmaßnahmen erhalten.

Weitere Infos gibt es online bei der KfW und beim Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.

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