E-Rezept / Digitalisierung
Pilotprojekt E-Rezept startet jetzt
Das elektronische Rezept soll das rosafarbene Rezept auf Papier ablösen. Erste Erfahrungen mit dieser neuen digitalen Lösung sollen ab jetzt in Westfalen-Lippe als Pilotregion gemacht werden.
Mit 250 ausgewählten Arztpraxen geht laut Kassenärztlicher Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) das Pilotprojekt zur Einführung des E-Rezeptes am 1. September an den Start. Ab Oktober sollen sich weitere 250 Arztpraxen beteiligen, um das E-Rezept im Praxisalltag zu erproben.
Vorgesehen ist: Vorerst sollen nur Rezepte für apothekenpflichtige Arzneimittel elektronisch ausgestellt werden. Gesetzlich Versicherte erhalten dann kein rosa Papierrezept mehr von der Arztpraxis, sondern einen Code auf ihr Smartphone, der zum E-Rezept führt. Dieser lässt sich über eine App digital an eine Apotheke schicken. Dort kann das verordnete Medikament dann abgeholt oder per Botendienst nach Hause bestellt werden.
Die Realität ist: Ab September nehmen Apotheken bundesweit E-Rezepte entgegen. Doch am Pilotprojekt beteiligte Arztpraxen werden den meisten ihrer Patienten und Patientinnen vorerst wohl einen Papierausdruck mit einem QR-Code (Token) mitgeben. Als Grund für diese Vorgehensweise nennt der Apothekerverband Westfalen-Lippe mangelnde Technik.
Denn um die E-Rezepte digital zu erhalten, sind ein NFC-fähiges Smartphone sowie eine NFC-fähige Gesundheitskarte samt PIN nötig. Hinter der Abkürzung NFC verbirgt sich eine Funktechnik mit kurzer Reichweite. Nur wer darüber verfügt, kann die digitalen Verordnungen über die von der gematik entwickelte kostenlose App „Das E-Rezept“ empfangen und den Token – also den Zugangsschlüssel – an die Apotheke weiterleiten.
Zukünftig: Ab 2023 sollen E-Rezepte auch über die elektronische Gesundheitskarte in der Apotheke eingelöst werden können.
Übrigens: Die Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein wollte sich als Pilotregion ebenfalls an der testweisen Einführung des E-Rezepts beteiligen. Sie machte jedoch einen Rückzieher. Hintergrund sind Bedenken der Datenschutzbehörde des Bundeslands beim Versand des E-Rezepts mittels E-Mail und SMS.
Zum Thema Datenschutz erklärt die KVWL auf Anfrage: „Die E-Rezept-App ist nach bisherigem Erkenntnisstand datenschutzrechtlich unbedenklich.“ Das Gleiche gelte für den Ausdruck des Token.
Allerdings sei „der unverschlüsselte Versand eines Token – des digitalen Schlüssels in Form eines QR-Codes – … aus Sicht der Datenschutzbehörden nicht zulässig. „Eine E-Mail als denkbarer Übertragungsweg ist aus datenschutzrechtlicher Sicht dann nicht zulässig, wenn der Token, nicht … verschlüsselt übertragen wird.“ Auch die Nutzung der elektronischen Gesundheitskarte für das Einlösen eines E-Rezepts unterliege derzeit noch einer datenschutzrechtlichen Überprüfung.
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