E-Rezept / Digitalisierung

Pilotprojekt E-Rezept startet jetzt

Das elektronische Rezept soll das rosafarbene Rezept auf Papier ablösen. Erste Erfahrungen mit dieser neuen ­digitalen Lösung sollen ab jetzt in Westfalen-Lippe als Pilot­region gemacht werden.

Mit 250 ausgewählten Arztpraxen geht laut Kassenärztlicher Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) das Pilotprojekt zur Einführung des E-Rezeptes am 1. September an den Start. Ab Oktober sollen sich weitere 250 Arztpraxen beteiligen, um das E-Rezept im Praxisalltag zu erproben.

Vorgesehen ist: Vorerst sollen nur Rezepte für apothekenpflichtige Arzneimittel elektronisch ausgestellt werden. Gesetzlich Versicherte erhalten dann kein rosa Papier­rezept mehr von der Arztpraxis, sondern einen Code auf ihr Smartphone, der zum E-Rezept führt. Dieser lässt sich über eine App digital an eine Apotheke schicken. Dort kann das verordnete Medikament dann abgeholt oder per Botendienst nach Hause bestellt werden.

Die Realität ist: Ab September nehmen Apotheken bundesweit E-Rezepte entgegen. Doch am Pilotprojekt beteiligte Arztpraxen werden den meisten ihrer Patienten und Patientinnen vorerst wohl einen Papierausdruck mit einem QR-­Code (Token) mitgeben. Als Grund für diese Vorgehensweise nennt der Apothekerverband Westfalen-Lippe mangelnde Technik.

Denn um die E-Rezepte digital zu erhalten, sind ein NFC-fähiges Smartphone sowie eine NFC-fähige Gesund­heitskarte samt PIN nötig. Hinter der Abkürzung NFC verbirgt sich eine Funktechnik mit kurzer Reichweite. Nur wer da­rüber verfügt, kann die digitalen Verordnungen über die von der gematik entwickelte kostenlose App „Das E-Rezept“ empfangen und den Token – also den Zugangsschlüssel – an die Apotheke weiterleiten.


Zukünftig: Ab 2023 sollen E-Rezepte auch über die elektronische Gesundheitskarte in der Apotheke eingelöst werden können.

Übrigens: Die Kassenärztliche Vereini­gung Schleswig-Holstein wollte sich als Pilotregion ebenfalls an der testweisen Einführung des E-Rezepts beteiligen. Sie machte jedoch einen Rückzieher. Hintergrund sind Bedenken der Datenschutzbehörde des Bundeslands beim Versand des E-Rezepts mittels E-Mail und SMS.
Zum Thema Datenschutz erklärt die KVWL auf Anfrage: „Die E-Rezept-App ist nach bisherigem Erkenntnisstand datenschutzrechtlich unbedenklich.“ Das Gleiche gelte für den Ausdruck des Token.

Allerdings sei „der unverschlüsselte Versand eines Token – des digitalen Schlüssels in Form eines QR-Codes – … aus Sicht der Datenschutzbehörden nicht zulässig. „Eine E-Mail als denkbarer Übertragungsweg ist aus datenschutzrechtlicher Sicht dann nicht zulässig, wenn der Token, nicht … verschlüsselt übertragen wird.“ Auch die Nutzung der elektronischen Gesundheitskarte für das Einlösen eines E-Rezepts unterliege derzeit noch einer datenschutzrechtlichen Überprüfung.

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