Energiemanagement und Strom sparen

Dynamische Stromtarife zum Geld sparen?

Große Energieversorger müssen Tarife anbieten, bei denen sie niedrige Börsenpreise an ihre Kunden weitergeben. Doch was bringt das dem Kunden und welche Voraussetzungen muss er erfüllen?

Stromverbrauch zum Nulltarif. So oder ähnlich hätte die Aufforderung am 4. November lauten können – zumindest nachts zwischen zwei und vier Uhr. Denn zu der Zeit kostete der Strom an der Strombörse in Paris (EPEX Spot) genau 0,0 ct/kWh. Stromkunden mit einem herkömmlichen Vertrag mit einem fix definierten Arbeitspreis je Kilowattstunde interessiert das nicht. Anders verhält es sich bei den Kunden, die einen dynamischen Tarif abgeschlossen haben. Sie profitieren von niedrigen Preisen an der Börse, tragen aber auch das Risiko steigender Preise. Bereits tags zuvor erfahren sie, wann der Strom günstig sein wird. Durch geschicktes Energiemanagement können sie dann Geld sparen, indem sie die Waschmaschine anstellen und das E-Auto laden, wenn die Sonne scheint oder der Wind weht.

Dynamische Tarife sind seit Anfang 2023 für Stromanbieter mit mehr als 100  000 Kunden verpflichtend. Ab 2025 müssen alle Anbieter ein entsprechendes Angebot machen.

So funktioniert das Prinzip

Die dynamischen Stromtarifmodelle haben in der Regel einen festen monatlichen Grundpreis sowie einen variablen Arbeitspreis, der an den Strombörsenpreis gekoppelt ist. Hinzukommen die gesetzlich festgelegten Steuern, Abgaben und Umlagen sowie die Entgelte für Netznutzung und Stromzähler (2023 in der Summe rund 54 % des gezahlten Preises) – so, wie es auch bei Verträgen mit Preisgarantien üblich ist. Das heißt: Selbst wenn der Strompreis an der Börse gegen Null geht, muss der Kunde etwas für die Kilowattstunde zahlen.

Die Energieversorger kaufen den Strom zu tagesaktuellen Preisen an den Börsen EPEX SPOT in Paris und der EEX in Leipzig ein. Monatliche Abschläge gehören damit der Vergangenheit an. Die Kunden erhalten monatliche Rechnungen, die auf der tatsächlich verbrauchten Strommenge basieren.

Voraussetzungen

Diese Form der Abrechnung setzt voraus, dass der Versorger erfassen kann, wann im Haushalt wie viel Strom verbraucht wird. Dazu ist digitale Messtechnik nötig, die den aktuellen Verbrauch meldet. Das heißt, der digitale Stromzähler (Smartmeter) braucht eine aufgeschaltete Kommunikationseinheit (Gateway). Dann spricht man von einem intelligenten Messsystem. Bis 2032 soll ohnehin jeder Haushalt mit einem digitalen Stromzähler ausgestattet werden, doch noch ist das nicht geschehen. Eine ausfgeschaltete Kommunikationseinheit ist aktuell für all diejenigen Pflicht, die...