Bald dreht sich nichts mehr im Stromzählerschrank. Der Einbau der digitalen und der damit verbundene Ausbau der analogen Ferraris-Stromzähler ist beschlossene Sache. Pläne, die Messsysteme bereits früher zu installieren, gerieten ins Stocken, weil die Hersteller nicht die Anforderungen an Datenschutz und Datensicherheit erfüllten. Das soll nun aber der Fall sein. Bis 2032 werden die lokalen Netzbetreiber deutschlandweit rund 53 Mio. Geräte austauschen. Doch einige Stromkunden werden nicht nur das moderne, sprich digitale Messgerät erhalten. Sie müssen sogar ein intelligentes System installieren lassen. Die Neuerungen sollen helfen, das Stromnetz optimal auszulasten.
Alle werden modern ...
Alle Stromkunden in Deutschland erhalten deshalb ein modernes, sprich digitales Messgerät. Es ermöglicht jedem, auch unterjährig seinen aktuellen Stromverbrauch abzulesen. Nach Legitimation durch Eingabe der PIN kann sich der Kunde auch tages-, wochen-, monats- oder jahresgenaue Verbrauchswerte anzeigen lassen. Für Einbau und Miete darf der Messstellenbetreiber jährlich 20 € pro Zähler in Rechnung stellen.
Ab 2025 sind manche Kunden zum Einbau eines intelligenten Strommesssystems, auch Smartmeter genannt, verpflichtet. Zusätzlich zum digitalen Messgerät enthalten sie eine aufgeschaltete Kommunikationseinheit, die Verbrauchs- und Einspeisemengen im Viertelstundenrhythmus an Netzbetreiber und Stromlieferant meldet. Außerdem ist die Fernablese möglich.
... manche auch intelligent
Zum Einbau eines intelligenten Systems verpflichtet sind:
- Alle Haushalte mit einem jährlichen Stromverbrauch zwischen 6000 und 100 000 kWh. Der Verbrauch beinhaltet sowohl aus dem öffentlichen Netz bezogenen als auch eigenerzeugten bzw. -verbrauchten Strom, sofern diese Erzeugungs- und Verbrauchsmengen gemessen wurden.
- Oder Haushalte mit einer Photovoltaikanlage mit mehr als 7 bis 100 kW installierter Leistung, die den erzeugten Strom gänzlich oder auch nur teilweise ins öffentliche Netz einspeisen sowie
- Kunden mit registrierender Leistungsmessung, unabhängig von der Höhe ihres Verbrauchs.
Auch dieser Austausch soll bis 2032 abgeschlossen sein.
Die Kosten für Einbau und Betrieb der intelligenten Messsysteme sind gesetzlich gedeckelt (siehe Tabelle unten). Kunden, die nicht per Gesetz zum Einbau eines intelligenten, also kommunizierenden, Messsystems verpflichtet sind, können sich auf eigenen Wunsch ein solches einbauen lassen. Für sie entfallen dann aber die gesetzlich festgelegten Preisobergrenzen. Die Deckelung entfällt auch, wenn sich der Stromkunde nicht für den grundzuständigen, in der Regel der örtliche Messstellenbetreiber, sondern für einen wettbewerblichen Anbieter entscheidet.
Dynamische Tarife nutzen
Grundlage für das nun schnelle Voranschreiten ist das Gesetz zum „Neustart der Digitalisierung der Energiewende“. Mit ihm hat der Bundestag im April 2023 den Grundstein für den schnellen Rollout der neuen Technik gelegt. Denn der Stromkunde soll neben detaillierter Kenntnis über seinen eigenen Stromverbrauch noch weitere Vorteile nutzen können: Kunden mit einem intelligenten Messsystem profitieren spätestens ab 2025 von dynamischen Stromtarifen, weil die Energieversorger dann dazu verpflichtet sind, Strompreisschwankungen an ihre Kunden weiterzugeben. So kann der vereinbarte Strompreis beispielsweise an den Börsenpreis angelehnt sein. Das heißt: an sonnigen Tagen und entsprechend großer Stromerzeugung durch die PV-Anlagen steigt das Angebot und der Preis für den Stromkunden sinkt.
Betreiber steuert Anschluss
Stromkunden mit einer „steuerbaren Verbrauchseinrichtung“ (§ 14 a Energiewirtschaftsgesetz), wie Ladesäule, Wärmepumpe oder Heimspeicher, können zusätzlich von den intelligenten Messsystemen profitieren. Lassen sie ein solches System installieren, gilt eine jährliche Preisobergrenze von 50 € für Miete und Betrieb des Messgerätes. Unter Umständen kommen noch weitere Kosten für einen neuen, größeren Zählerschrank auf sie zu. Wenn sich der Stromkunde für ein intelligentes Messsystem entscheidet und es durch den Netzbetreiber aus der Ferne steuern lässt, erhält der Kunde im Gegenzug eine Reduzierung des Netzentgelts (aktuell etwa 21,5 % des Strompreises). Die Netzbetreiber können die Leitungen effizienter nutzen und Stromausfällen wegen Überlastungen vorbeugen. Über die konkrete Umsetzung der Steuerbarkeit wird derzeit aber noch diskutiert.
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