Grundsteuerreform

Grundsteuererklärung: Frist verlängert bis 31. Januar 2023

Die Abgabefrist für Grundsteuer wird um drei Monate bis 31. Januar 2023 verlängert.

Die Frist für die Abgabe der Grundsteuererklärung wurde verlängert auf den 31. Januar 2023. Das haben gestern (13. Oktober 2022) die Ministerpräsidenten der Länder auf ihrer Konferenz in Berlin beschlossen. Sie folgen damit Bundesfinanzminister Christian Linder (FDP), der eine Fristverlängerung vorschlug.

Neuer Abgabetermin

Für jedes Grundstück in Nordrhein-Westfalen ist bis zum 31. Januar 2023 eine Feststellungserklärung bei dem zuständigen Finanzamt abzugeben. Sie ist grundsätzlich digital einzureichen.

Startschuss war 1. Juli 2022

Der Startschuss für die Abgabe der Feststellungserklärungen zur Grundsteuer fiel am 1. Juli 2022. Auch wenn Bürger und Steuerberater nun drei Monate mehr Zeit haben, sind Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundbesitz, wie z. B. Wohngrundstücke und land- und forstwirtschaftliche Betriebe, gut beraten, die Feststellungserklärung zur Neuberechnung der Grundsteuer bei ihrem zuständigen Finanzamt so früh wie möglich abzugeben.

Bescheide prüfen

Denn erstens ändert sich an der Berechnung nichts und zweitens werden die Erklärungen nach Eingängen bearbeitet. Und sobald die Erklärung beim Finanzamt liegt, berechnet es in einem ersten Schritt den Grundsteuerwert und erstellt den Grundsteuermessbescheid. Anschließend werden der Grundsteuermessbescheid und der Grundsteuerwertbescheid an den jeweiligen Grundstückseigentümer versendet.

Bei den Bescheiden handelt es sich um sogenannte Grundlagenbescheide. Sollten die Angaben nicht stimmen, können Eigentümer binnen vier Wochen Einspruch einlegen. Ab 2025, wenn die neue Grundsteuer fällig wird, ist das nicht mehr möglich.

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Achtung: In den folgenden Artikeln gilt nicht mehr der 31. Oktober 2022 als Abgabedatum - das neue Datum ist der 31. Januar 2023.

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