Garten: Grundsteuer A oder B?

Leserfrage: Unterliegt das innerorts gelegene Gartengrundstück der Grundsteuer A oder B?

Wochenblatt-Leserin Karola B. in G. fragt: Wir wohnen im Dorf, haben ein Wohnhaus mit Stall und Garten. Vor einigen Jahren kauften wir den Garten des Nachbarn und bekamen dafür eine neue Flurstücknummer. Das Grundstück wird als Nutzgarten genutzt. Zudem ist dort ein Carport, in dem landwirtschaftliche Fahrzeuge stehen. Unterliegt das neue Grundstück der Grundsteuer B oder mit den weiteren landwirtschaftlichen Flächen weiterhin der Grundsteuer A? Welche Art Grundstück ist es?

Wochenblatt-Redakteurin Rebecca Kopf gibt Auskunft: Das land- und forstwirtschaft­liche Vermögen unterliegt der Grundsteuer A. Acker- und Grünland werden als landwirtschaftliche Nutzung zusammengefasst. Die Nutzung wird mit einem Festbetrag von 252 €/ha und einem von der Ertragsmesszahl abhängigen Betrag bewertet.

Keine landwirtschaftlichen Zwecke: Grundsteuer B

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