Grundsteuer-Reform

Grundsteuer: Was ändert sich für Land- und Forstwirte?

Das Grundsteuerrecht wird umfassend reformiert, weil die Werte veraltet sind. Dadurch gibt es Änderungen und Neuerungen auch bei der Bewertung land- und forstwirtschaftlicher Flächen.

+++ Aktualisierung am 14. Oktober 2022: Die Frist für die Abgabe der Grundsteuererklärung wurde vom 31. Oktober 2022 auf den 31. Januar 2023 verlängert. +++

Mit der neuen Grundsteuer gibt es wesentliche Änderungen für Land- und Forstwirte:

  • Die Gebäude und -teile einschließlich des dazugehörenden Grund und Bodens, die Wohnzwecken dienen, werden dem Grundvermögen zugeordnet und unterliegen der Grundsteuer B.
  • Für das Betriebsleiter- und Altenteilerhaus auf dem Hof wird die höhere Grundsteuer B erhoben, für die dann aber in NRW keine Kammerumlage anfällt.
  • Ställe, Scheunen, Büroräume sowie Gebäude und Gebäudeteile, die zu außerbetrieblichen Zwecken genutzt werden, werden dem Grundvermögen zugeordnet. Dies gilt zum Beispiel für die Vermietung von Wirtschaftsgebäuden für gewerbliche Zwecke einschließlich des dazugehörenden Grund und Bodens.
  • Forstflächen werden zukünftig nach Wuchsgebieten bewertet, zum Beispiel: Westfälische Bucht 70,03 €/ha, kapitalisiert 1302 €/ha; Weserbergland 101,93 €/ha, ­kapitalisiert 1895 €/ha und Sauerland 145,62 €/ha, kapitalisiert 2708 €/ha.
  • Fällig wird ab 1. Januar 2025 ein Zuschlag für Vieh von 79 € je überzähliger Vieheinheit (VE) für Betriebe mit mehr als zwei VE/ha auf der selbst bewirtschafteten Fläche (Eigentums- und Pachtflächen).
  • Flächen, auf denen eine Windkraftanlage steht, gehören nicht mehr zum Grundvermögen, sondern zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen und werden über einen Zuschlag erfasst.

Hintergrund: Im Jahr 2018 entschied das Bundesverfassungsgericht, dass das Grundsteuerrecht überarbeitet werden muss. Die bisherige Berechnung der Grundsteuer beruht auf alten Werten von 1964 (West) und 1935 (Ost). Das führte zu einer ungerechten Besteuerung. Ab 1. Januar 2025 soll damit Schluss sein.
Dann treten die neuen Grundsteuerwerte in Kraft. Dafür sind bundesweit 36 Mio. wirtschaftliche Einheiten neu zu bewerten.

Daher ist...


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