Das Strafverfahren gegen einen 63-jährigen Mann aus dem lippischen Kalletal, dem im Zusammenhang mit dem Betrieb einer Schliefenanlage bei Lemgo ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz vorgeworfen wurde, ist auf Vorschlag des Richters am Lemgoer Amtsgericht, Dr. Florian Hobbeling, mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft und des Angeklagten am Mittwoch dieser Woche eingestellt worden.
Zur Erklärung: Bei einer Schliefenanlage handelt es sich um ein künstlich angelegtes Röhrensystem ähnlich eines Fuchsbaues, dass zur Ausbildung von Jagdhunden wie Dackeln oder Terriern dient. In der Anlage wird mit lebenden Füchsen trainiert, wobei eine Absperrung den direkten Kontakt zwischen Hund und Fuchs verhindert. In dem Verfahren ging es darum, ob der Kalletaler in seiner Eigenschaft als Erster Vorsitzende der Gruppe Lippe des Deutschen Teckel Klubs am 23. November 2018 in der Schliefenanlage nicht gezähmte und menschenscheue Fuchsfähen eingesetzt hatte.
Folgende Gründe bewogen den Richter aktuell zur Einstellung des Verfahrens: „Der Tatvorwurf lag bereits fünf Jahre zurück. Es handelte sich lediglich um einen Fall, und nach Aktenlage stand nicht fest, ob der Angeklagte am Tattag überhaupt vor Ort gewesen war“, heißt es in der Mitteilung des Amtsgerichts.
Nach dem ersten Verhandlungstag im Dezember 2022 war das Verfahren auf Vorschlag Hobbelings um sechs Monate vertagt worden. Die Teckelgruppe Lippe sollte Gelegenheit erhalten zu prüfen, ob auf den Einsatz von Füchsen in der Schliefenanlage verzichtet werden könne, indem stattdessen Fuchsduftstoffe verwendet werden (wir berichteten in Folge 52/2022).
Nachdem auf Anfrage des Richters an den Verteidiger des Angeklagten im Juni 2023 nicht berichtet wurde, ob bzw. mit welchem Ergebnis die angeregte Prüfung durchgeführt wurde, sei der erneute Verhandlungstermin anberaumt worden, teilte das Gericht mit. Hier wurde schließlich auch die lange Verfahrensdauer und der Umstand berücksichtigt, dass der Angeklagte bereits einmal wegen eines vermeintlichen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz im Zusammenhang mit der Schliefenanlage angeklagt und mangels Beweises freigesprochen worden war. In dem im September 2018 verhandelten Verfahren war dem Kalletaler vorgeworfen worden, Füchse bei sommerlichen Temperaturen um die 30 °C nicht ausreichend mit Wasser versorgt zu haben. Dieser Vorwurf ließ sich nicht nur nicht nachweisen, die Hauptverhandlung ergab zudem, dass zumindest ein Zeuge teilweise gelogen hatte.
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