Verwaltungsgericht

Kein Abschuss von Wölfin „Gloria“

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf gab drei Eilanträgen von Umweltverbänden statt und untersagte den Abschuss der Wölfin „Gloria“. Dazu hatte der Kreis Wesel eine Ausnahmegenehmigung erlassen.

Die Wölfin „Gloria“ darf weiterhin nicht geschossen werden. Das hat die 28. Kammer des Verwaltungsgerichts (VG) Düsseldorf am 17. Januar in drei Eilverfahren entschieden. Der Kreis Wesel hatte per Allgemeinverfügung vom 20. Dezember 2023 eine Abschusserlaubnis für die am Niederrhein heimische Wölfin erteilt. Dagegen hatten drei Naturschutzverbände per Eilantrag geklagt.

Nicht ausreichend schlüssig

Die Kammer begründet ihre Beschlüsse damit, dass die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung voraussetzt, dass durch den Wolf ein ernster landwirtschaftlicher Schaden droht und es keine...