Fakt ist: Die Hessische Jagdverordnung (HJagdV) läuft Ende dieses Jahres aus. Spätestens bis dann muss sie durch eine neue Verordnung ersetzt oder verlängert werden. Ein Entwurf war Ende Juni im Rahmen der Verbändeanhörung beim Landesjagdverbandes Hessen (LJV) eingegangen. Wie die Jägerstiftung natur+mensch kürzlich meldete, erreichte den LJV am 4. Juli allerdings noch eine Ergänzung mit dem Hinweis, dass im zuerst zugesendeten Dokument offenkundig eine Zeile aufgrund eines technischen Versehens verloren gegangen sei. Demnach soll neben dem Rebhuhn auch der Feldhase künftig in Hessen nicht mehr bejagt werden dürfen. Dies sorgte für Unmut und Unverständnis. Der LJV sei nun „auf den verschiedensten Ebenen aktiv, damit das hohe ehrenamtliche Engagement der Jägerschaft nicht durch ideologisch geprägte Verordnungen konterkariert wird“, so die Jägerstiftung.
Lesen Sie mehr: