Viele Waldbesitzer werden die Neuerungen des Bundesjagdgesetzes (BJagdG) begrüßen - wenngleich sie noch nicht entschieden sind. Ziel des Gesetzes ist eine an den Klimawandel angepasste Waldbewirtschaftung umzusetzen. Laut Bundeslandwirtschaftsministerium erfordert das eine Anpassung des BJagdG. Denn: Zu hohe Wildbestände dürfen nicht die natürliche Waldverjüngung behindern. Das gilt besonders hinsichtlich der durch den Klimawandel hervorgerufenen Dürrekalamitäten und der nötigen Wiederbewaldung.
"Hegeparagraph" wird erweitert
Der im BJagdG verankerte Grundsatz, wonach die Hege so erfolgen werden muss, dass Wildschäden die ordnungsgemäße Forstwirtschaft nicht beeinträchtigen, soll künftig deutlich gestärkt werden. Mit Blick auf den klimabedingten Waldumbau wird der sogenannte Hegeparagraph darum erweitert: Künftig sollen sich die Baumarten ohne Schutz natürlich verjüngen können.
Um dieses Ziel zu erreichen soll der Abschussplan für Rehwild durch die Jagdbehörde ausbleiben. Stattdessen sollen Waldbesitzer und Jäger gemeinsam den Mindestabschuss festlegen und der unteren Jagdbehörde mitteilen.
Jagdscheinanwärter: Interessen der Waldbesitzer kennen
Die Änderung zum Schutz klimastabiler Wälder würden sich auch auf die Jägerprüfung auswirken. Der § 15 Abs. 5 wird im Entwurf konkretisiert: Der Jagdscheinanwärter muss künfitg Kenntnisse über Wildschäden, insbesondere ihre Erkennung und Vermeidung, sowie über die Grundsätze der Zusammenarbeit mit den Bewirtschaftern der betreffenden Flächen nachweisen. Außerdem muss er der Grundzüge der Land- und Forstwirtschaft sowie der Erfordernisse naturnaher Waldbewirtschaftung und Naturverjüngung, insbesondere hinsichtlich ihrer jeweiligen Wechselwirkung mit Wildbeständen und Jagdausübung, sowie des Natur- und des Tierschutzes kennen.
Bleiminimierte Munition
Ein weiterer Bereich ist die Nutzung bleifreier und bleiminimierter Munition. Die inzwischen vorliegenden wissenschaftlichen Ergebnisse der Projekte zum Abprallverhalten und zur Tötungswirkung bleiminimierter Büchsenmunition sowie zur Kontaminierung von Wildbret durch bleihaltige und bleiminimierte Munition werden durch eine Änderung des BJagdG umgesetzt. Dabei sollen die Einzelheiten hinsichtlich der Anforderungen an eine tierschutzgerechte und zuverlässige Tötungswirkung sowie das Verfahren zur Kontrolle des Bleiminimierungsgebots in einer neu zu schaffenden Rechtsverordnung festlegt werden. Dies schafft die Möglichkeit, technische und innovative Entwicklungen bei der Munition zeitnah zu begleiten.
Der Gesetzentwurf geht nun in die Länder- und Verbändeanhörung. Die Kabinettsvorlage ist für September 2020 geplant.