„Die Fällung vom Borkenkäfer befallener Fichten auf der Montabaurer Höhe (Rheinland-Pfalz) war notwendig und rechtlich nicht zu beanstanden. Davon waren wir von Anfang an überzeugt“, reagierte Klimaschutzstaatssekretär Dr. Erwin Manz auf die Meldung der Staatsanwaltschaft Koblenz, keine Ermittlungen gegen die Forstverwaltung aufzunehmen. Die Staatsanwaltschaft hatte das Vorgehen der Forstverwaltung nach Eingang einer Strafanzeige wegen angeblicher „Gefährdung eines Schutzgebiets" geprüft. Kläger war unter anderem der Fernseh-Förster Peter Wohlleben.
Fichten-Massenbefall im FFH-Gebiet
Teile der Montabaurer Höhe sind FFH-Schutzgebiet. Die Staatsanwaltschaft kam jedoch zu dem Schluss, dass „weder eine Schädigung noch eine Pflichtverletzung im Sinne des Gesetzes“ vorliege und damit auch keine Anhaltspunkte für ein strafrechtlich relevantes Verhalten. Vielmehr wurde der Forstverwaltung bescheinigt, dass ihr Handeln „in der Gesamtschau den Erhaltungszielen des geschützten Gebietes gedient“ habe.
Der massenhafte Befall der Fichten auf der Montabaurer Höhe war eine unmittelbare Folge des menschengemachten Klimawandels, konkret der von langanhaltender Trockenheit geprägten Sommer 2018 bis 2020. „Unsere Wälder werden nur Orte der biologischen Vielfalt bleiben, wenn es gelingt, den Klimawandel aufzuhalten und damit die Wälder selbst zu retten. Neben dem Kampf gegen die Klimakrise ist es daher unverzichtbar, die Wälder selbst so gut wie möglich und aktiv auf die Folgen zunehmender Stürme, Dürren, Hitzeperioden oder Starkregen vorzubereiten. Wir müssen dem Wald eine Entwicklung ermöglichen, mit der er sich an den Klimawandel anpassen kann“, sagte Dr. Manz abschließend.
Käferschäden rufen Wohlleben und ZDF auf den Plan
Über die angeblichen Missstände informierte das ZDF-Magazin Frontal in seiner Sendung vom 16. November 2021. Tags zuvor hatten Bestsellerautor Peter Wohlleben und sein Mitstreiter Prof. Pierre Ibisch bei der Staatsanwaltschaft Koblenz Strafanzeige gestellt: gegen den Leiter und weitere Mitarbeiter des Forstamtes Neuhäusel in Rheinland-Pfalz, gegen verantwortliche Mitarbeiter der Forstverwaltung und des Umweltministeriums.
Wohlleben und Ibisch beanstanden in ihrer Klage, dass die bundesweit forstfachlich anerkannte Entnahme der vom Borkenkäfer befallenen Bäume im FFH-Gebiet Montabaurer Höhe zu massiven waldökologischen Verschlechterungen geführt hat. Hätten die Förster Totholz bzw. absterbende Bäumen stehen gelassen, wäre der Schaden aus ihrer Sicht geringer ausgefallen. Das Forstamt habe ihrer Meinung nach gegen die Vorschrift verstoßen, dass in FFH-Gebieten schützenswerte Lebensräume erhalten bzw. verbessert werden müssen.
Erste Kritik durch Bürgerinitiative
Im April 2021 hat sich bereits eine Bürgerinitiative gegen das Vorgehen des Forstamtes auf der Montabaurer Höhe gewehrt. Eine Stellungnahme der Universität Koblenz-Landau aus dem April 2021 stellte fest, dass die Vorgaben aus dem Bewirtschaftsplan des FFH-Gebietes nicht eingehalten wurden. Die „großflächigen Rodungen und Kahlschläge“ in den Fichtenbeständen auf der Montabaurer Höhe hätten ökologisch wichtige Habitate zerstört, die Befahrung mit schweren Forstfahrzeugen habe die Böden verdichtet und seltene Torfmoose seien abgestorben. Auch Greenpeace ist auf der Montabaurer Höhe aktiv geworden.
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