Wald im Klimawandel

Borkenkäferkrise: Forstverwaltung in Rheinland-Pfalz hat einwandfrei gehandelt

Im Fall von Fichtenfällungen im FFH-Schutzgebiet „Montabaurer Höhe“ lehnt die Staatsanwaltschaft Koblenz nach Strafanzeige die Aufnahme von Ermittlungen ab – eine Niederlage für Peter Wohlleben.

„Die Fällung vom Borkenkäfer befallener Fichten auf der Montabaurer Höhe (Rheinland-Pfalz) war notwendig und rechtlich nicht zu beanstanden. Davon waren wir von Anfang an überzeugt“, reagierte Klimaschutzstaatssekretär Dr. Erwin Manz auf die Meldung der Staatsanwaltschaft Koblenz, keine Ermittlungen gegen die Forstverwaltung aufzunehmen. Die Staatsanwaltschaft hatte das Vorgehen der Forstverwaltung nach Eingang einer Strafanzeige wegen angeblicher „Gefährdung eines Schutzgebiets" geprüft. Kläger war unter anderem der Fernseh-Förster Peter Wohlleben.

Fichten-Massenbefall im FFH-Gebiet

Teile der Montabaurer Höhe sind FFH-Schutzgebiet. Die Staatsanwaltschaft kam jedoch zu dem Schluss, dass „weder eine Schädigung noch eine Pflichtverletzung im Sinne des Gesetzes“ vorliege und damit auch keine Anhaltspunkte für ein strafrechtlich relevantes Verhalten. Vielmehr wurde der Forstverwaltung bescheinigt, dass ihr Handeln „in der Gesamtschau den Erhaltungszielen des geschützten Gebietes...