Außerfamiliäre Hofnachfolge

Wichtige Begriffe rund um die Hofübergabe

Höferolle, Höfeordnung, Übergabevertrag, Abfindung: Bei jeder Hofübergabe fallen ein paar Begriffe, die jeder kennen sollte.

Höferolle, Höfeordnung, Übergabevertrag, Abfindung: Zu jeder Hofübergabe gehören bestimmte rechtliche Begriffe. Hier sind sie recht einfach erklärt.

Die Höfeordnung

Landwirtschaftliche Betriebe sollen beim Erbgang als wirtschaftsfähige Einheit erhalten bleiben. Das ist der Grundgedanke der Höfeordnung (HöfeO), einem Sondererbrecht für landwirtschaftliche Betriebe in NRW, Niedersachsen, Bremen, Hamburg und Schleswig-Holstein.

Abfindung und weichende Erben

Laut HöfeO kann nur ein Kind den Hof erben. Die „weichenden Erben“ haben einen Abfindungsanspruch gegenüber dem Hoferben. Die Abfindung berechnet sich nach dem Hofeswert. Es ist der 1,5-fache Einheitswert* des Hofes abzüglich Verbindlichkeiten bis zur Grenze des halben Hofeswertes. Bei der außerfamiliären Hofübergabe ist die Abfindung ebenfalls zu klären.

Hofvermerk und Höferolle

Ob der Hof der HöfeO unterliegt, steht im Grundbuch. Manchmal wird von der Höferolle gesprochen. Damit der Betrieb ein Hof im Sinne der HöfeO ist, muss der Wirtschaftswert* 10  000 € betragen. Bei weniger als 10  000 €, jedoch mindestens 5000 € Wirtschaftswert, kann der Eigentümer erklären, dass es ein Hof sein soll und den Hofvermerk im Grundbuch eintragen lassen.

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