Vorsteuer: Einige Genossenschaften rechnen schon jetzt mit 8,4 % ab

Einige Genossenschaften rechnen bereits seit 1. Januar mit einer Vorsteuerpauschale von 8,4 % ab. Das widerspricht jedoch dem geltenden Recht.

Der Vermittlungsausschuss zum Wachstumschancengesetz tagt erstmalig am 21. Februar. Sollte er sich einigen, könnte der Bundesrat in seiner Sitzung am 22. März dem Ergebnis zustimmen. Bis das Gesetz in Kraft tritt und damit womöglich auch eine Absenkung der Vorsteuerpauschale von 9 auf 8,4% erfolgt, dauert es noch. Ursprünglich war eine Absenkung zum 1. Januar geplant und könnte möglicherweise auch rückwirkend kommen.

Vor diesem Hintergrund rechnen einige Genossenschaften bereits seit 1. Januar mit 8,4% ab. Die „Idee“ dazu hatte der Raiff­eisenverband Westfalen-Lippe (RVWL): „Das hat einen rein pragmatischen Hintergrund“, so Vorstandsmitglied Klaus Lehm­kuhl. „Käme die Absenkung rückwirkend zum 1. Januar, müssten alle Genossenschaften, die noch mit 9% abrechnen, hunderte Korrekturrechnungen erstellen und händisch...