Tipps vom Steuerberater

Umnutzung: Steuerfallen umschiffen

Steuerberater Jochen Nölle hatte beim Umnutzungsforum der Landwirtschaftskammer NRW diese praktischen Tipps im Gepäck. Sie helfen beim Umnutzen landwirtschaftlicher Gebäude hohe Steuern zu vermeiden.

Jochen Nölle ist Steuerberater und Geschäftsführer der Wetreu Hellweg KG in Soest. Er empfieht Folgendes:

  • Nutzen Sie das Gebäude nach der Hofübergabe um, sollten Sie prüfen, ob die Verletzung der Behaltensfristen (fünf oder sieben Jahre) nachträglich Erbschaft- oder Schenkungsteuer auslöst.
  • Übertragen Sie ein bereits umgenutztes Gebäude, kann das hohe Schenkungsteuer auslösen, da es meist zum Grundvermögen gehört, das nicht steuerbefreit ist und durch neue Parameter im Bewertungsgesetz seit Anfang 2023 noch höher bewertet wird. Reduzieren lässt sich die Steuer, indem Sie mit dem Übernehmer Gegenleistungen vereinbaren wie etwa die Übernahme von Verbindlichkeiten, Nießbrauch oder Altenteilsleistungen.

Vor- und Umsatzsteuer

  • Haben Sie beim Bau oder der Sanierung als optierender Landwirt Vorsteuern gezogen, müssen Sie diese anteilig zurückzahlen, wenn Sie das Gebäude innerhalb von zehn Jahren nach der Investition zu Wohnungen umnutzen.
  • Vermieten Sie an einen Unternehmer,...


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