Beiträge sind fällig

Tierseuchenkasse: Bescheide prüfen

Auf den meisten Höfen kommen in diesen Tagen die Beitragsbescheide der NRW-Tierseuchenkasse (TSK) für 2020 an. Die Landwirte sollten überprüfen, ob alle Angaben korrekt sind.

Das gilt vor allem für die gemeldeten Tierzahlen, denn diese sind im Seuchenfall wichtig.

Wie die Tierseuchenkasse mitteilt, sind die meisten TSK-Beiträge stabil geblieben. Bei den Rindern sank der Beitrag von 5 € auf 4 €/Tier. Für Pferde, Schafe und Gehegewild fallen 2020 erneut keinen Beiträge an.

Die Beitragspflicht beruht auf dem Tiergesundheitsgesetz und landesrechtlichen Vorschriften. Erhoben werden die Beiträge, um damit unter anderem Entschädigungen und Beihilfen zu bezahlen und Rücklagen für verschiedene Seuchenrisiken zu bilden.

Maßgebend für die Berechnung des Beitrages sind die von den Tierbesitzern zum 1. Januar (Stichtag) bzw. 15. Februar (Nachmeldestichtag) mitgeteilten Tierzahlen bzw. beim Geflügel und bei Bienen der angegebene Höchstbesatz. Bei Rindern wurden für die Beitragsberechnung die Tierzahlen vom 1. Januar aus der HIT-Datenbank zugrunde gelegt.

Nach dem Erhalt des Tierseuchenkassen-Schreibens sollten die Landwirte und übrigen Tierhalter die Bescheide sorgfältig prüfen. Schließlich können im Seuchenfall wichtige und umfangreiche Leistungen versagt werden, falls die Tierzahlen nicht stimmen.

Deshalb sollte man sich bei Unstimmigkeiten oder Fehlern im Beitragsbescheid zeitnah an die Tierseuchenkasse wenden. Gegebenenfalls lassen sich noch Korrekturen des Bescheides vornehmen.

Ein einfacher Widerspruch ist nämlich aufgrund einer Rechtsänderung nicht mehr möglich. Als Rechtsmittel ist nur die Klage vorgesehen. Aber diesen Weg wollen die meisten Tierhalter vermutlich nicht beschreiten.