Tierwohl im Schweinestall

Wie unterscheiden sich ITW und Stufe 2 der Haltungskennzeichnung?

Das neue Tierhaltungskennzeichnungsgesetz ist verkündet. Ab 2025 wird die Initiative Tierwohl ihre Kriterien angleichen. Lohnt es sich für Schweinemäster, jetzt schon den Stall umzurüsten?

Der Inhalt kurz gefasst:

  • Das Tierhaltungskennzeichnungs­gesetz (THKG) ist seit letzter Woche in Kraft. Es sieht fünf Haltungsformen vor.
  • Alle Schweinemastbetriebe müssen ihre Haltungsform bis einschließlich 31. Juli 2024 melden.
  • Die Stufe „Stall“ entspricht dem gesetzlichen Standard und erfordert keine Veränderungen.
  • Die Stufe „Stall+Platz“ kommt den aktuellen ITW-Kriterien am nächsten. 2025 ist eine Angleichung an das THKG zu erwarten.
  • NRW fördert spezielle Investitionen in mehr Tierwohl mit einem Zuschuss von 40 % der Nettoinvestition.

Bis zum 31. Juli 2024 haben Schweinemäster Zeit, ehe sie ihre Ställe in eine von fünf Haltungsstufen einordnen müssen. Das Ganze per Meldung an die zuständige Behörde – welche das ist, bestimmen die Bundesländer. Das fordert das im Juli ­verabschiedete Tierhaltungskennzeichnungsgesetz, kurz THKG. Es ist am vergangenen Mittwoch im Bundesanzeiger verkündet worden. Damit startet die gut elfmonatige Übergangsfrist.

Was kommt jetzt auf Schweinemäster zu? Welche Folgen hat das für Teilnehmer der Initiative Tierwohl? Gibt es Fördermöglichkeiten für Tierwohl-Investitionen?

Was das Gesetz fordert

Mit dem THKG hat der Staat fünf verschiedene gesetzliche Haltungsstufen definiert. Zunächst gelten diese nur für Mastschweine. Eine Ausweitung auf andere Tierarten ist geplant.

Daneben gibt es die freiwillige Haltungskennzeichnung mit vier Haltungsformen, die die Wirtschaft bereits im Jahr 2019 erfolgreich eingeführt hat.

Beide unterscheiden sich nicht nur optisch, sondern auch inhaltlich. Vom THKG werden Haltungskriterien für fünf Stufen definiert:

  • Stall,
  • Stall+Platz,
  • Frischluftstall,
  • Auslauf/Weide,
  • Bio.

Die Einstiegsstufe „Stall“ bildet den geltenden gesetzlichen Standard ab. Mäster in dieser Haltungsform müssen keine zusätzlichen Anforderungen an die Haltung erfüllen. Die fünfte Stufe ist Biobetrieben vorbehalten. Dazwischen bewegen sich Haltungsformen mit zusätzlichem Komfort bis hin zu Außenklima, Auslauf oder sogar Weidegang.

Wie weiter bei der ITW?

Für die meisten Schweinehalter ist die Stufe 2 „Stall+Platz“ am inte­ressantesten. Diese kommt den ­aktuellen...