Tierseuchenkasse

Tierzahlen pünktlich melden

Die Tierseuchenkasse NRW verschickt derzeit die alljährlichen Meldebögen an die Tierhalter. Bis Ende Januar müssen diese ihre Bestandszahlen angeben.

Am 7. Januar verschickt die Tierseuchenkasse (TSK) die Meldebögen für die Tierzahlmeldung 2022 an alle ihr bekannten Tierbesitzer. Das sind insgesamt 100  400 Tierhalter. Grundsätzlich ist jeder Besitzer von Pferden, Schweinen (Achtung: Saugferkel müssen mitgezählt werden!), Schafen, Ziegen, Gehegewild, Geflügel und Bienen ­verpflichtet, seinen Tierbestand online oder schriftlich der TSK zu melden, auch wenn die Tiere nur hobbymäßig gehalten werden.

Möglichst online melden

Die Bestandsmeldung sollte wenn möglich online erfolgen. Das ist der schnellste, bequemste und sicherste Weg. Der Zugang funktioniert über die Internetadresse „www.tierzahlenmeldung-nrw.de“, die Anmeldung mit der TSK-Nr. und dem persönlichen Kennwort bzw. dem Kennwort aus dem Anschreiben zum Meldebogen, sofern 2021 von der Onlinemeldung kein Gebrauch gemacht wurde. Im Meldebogen ist ein QR-Code eingedruckt, der sich per Handy oder Tablet scannen lässt, um die Tierzahlmeldung direkt abzugeben. Ein Kennwort ist nicht erforderlich, die ­Eingabe funktioniert aber nur einmalig. Wenn Sie Ihren Tierbestand online gemeldet haben, erhalten Sie eine Meldebestätigung an Ihre authentifizierte E-Mail-Adresse.

Falls jemand dennoch den Meldebogen per Post zurücksenden möchte, ist der beigefügte Rückumschlag mit der Adresse der Daten­erfassungsstelle der TSK in Cottbus zu verwenden.

Frist bis Ende Januar

Grundsätzlich muss die Zahl aller Tiere, die am Stichtag 1. Januar 2022 gehalten werden, unabhängig von der Rasse und der Nutzungsart fristgerecht bis zum 31. Januar 2022 gemeldet werden. Diese Tierzahl ist die Grundlage für die Beitragser­hebung. Die konkreten Beiträge für 2022 werden veröffentlicht, sobald die neue Tierseuchenbekämpfungs­verordnung vorliegt.

Nachmeldepflicht bei Bestandsveränderung

Ungeachtet dessen besteht eine Nachmeldepflicht für alle Tierhalter – auch für Rinderhalter – wenn sich...