Tierseuchenkasse

Tierhalter: Jetzt Bestand melden

Die Tierseuchenkasse NRW verschickt derzeit die alljährlichen Meldebögen. Bis Ende Januar müssen die Tierhalter ihre Bestandszahlen angeben.

Wie schon in den Vorjahren verschickt die Tierseuchenkasse NRW (TSK) Anfang Januar die Meldebögen für die Tierzahlmeldung an sämtliche ihr bekannten Tierbesitzer – mit Ausnahme der Rinderhalter. Im Anschreiben zum Meldebogen gibt die TSK wichtige Hinweise.

Grundsätzlich ist jeder Besitzer von Pferden, Schweinen – zu denen auch Saugferkel gehören –, Schafen, Ziegen, Gehegewild, ­Geflügel und Bienen verpflichtet, seinen Tierbestand online oder schriftlich der TSK zu melden, auch wenn die Tiere nur hobby­mäßig gehalten werden. Die Meldungen bilden die Grundlage für die TSK-Beiträge 2024. Wie hoch diese sind, zeigt die Übersicht:

Einfach online melden

Die Bestandsmeldung sollte wenn möglich online erfolgen. Das ist schnell, bequem und sicher. Der Zugang funktioniert über die Internet­adresse „www.tierzahlenmeldung-nrw.de“. Die Anmeldung erfolgt mit TSK-Nummer und Kennwort bzw. über den QR-Code im Meldebogen. Die Eingabe funktioniert nur einmalig.

Wenn Sie den Tierbestand online gemeldet haben, erhalten Sie eine Meldebestätigung an Ihre authen­tifizierte E-Mail-Adresse. Falls jemand alternativ den Meldebogen per Post zurücksenden möchte, ist der beigefügte, ausreichend zu frankierende Rückumschlag mit der Adresse der Datenerfassungsstelle der TSK in Cottbus zu verwenden.

Gemeldet werden müssen alle Tiere, die am Stichtag 1. Januar 2024 bzw. als Jahreshöchstbesatz gehalten werden – unabhängig von Geschlecht, Rasse oder Nutzungsart der Tiere. Die Meldung...