Tierwohlmilliarde

So bekommen Sie Fördergelder für laufende Mehrkosten

Die Pauschalen pro Tier aus dem Bundesprogramm zum Umbau der Tierhaltung klingen für viele Schweinehalter verlockend. Doch die Bedingungen für die Förderung der laufenden Mehrkosten sind hart.

Das Bundesprogramm zur Förderung des Umbaus der Tierhaltung besteht aus zwei Säulen: Während die Förderung der Investitionskosten bereits seit dem 1. März beantragt werden kann, ist die Antragsphase für die laufende Förderung am 15. April gestartet. Doch zunächst können sich nur Organisationen und Kontrollsysteme anerkennen lassen, die später die geforderten Kriterien auf den Betrieben überprüfen sollen. Dabei wird auf bereits bestehenden Initiativen und Strukturen aufgebaut.

Voraussichtlich ab dem 4. Juni können dann die Mitgliedsbetriebe der zugelassenen Organisationen und Kontrollsysteme ihren Antrag auf Förderung laufender Mehrkosten stellen. Das geschieht immer über die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE).

Jährlich neue Pauschalen

Wird ein Betrieb einmalig als förderfähig anerkannt, soll er jedes Jahr einen Antrag auf Auszahlung einer Förderung stellen können. Anders als bei der Investitionsförderung orientieren sich die Kosten nicht an betriebsindividuellen Auslagen, sondern an Pauschalen. Deren Höhe wird jährlich durch das Thünen-Institut und das Kuratorium für Technik und Bauwesen in der Landwirtschaft (KTBL) neu ermittelt. Die aktuellen Pauschalen sind inzwischen auf der Seite der BLE veröffentlicht worden. Wir haben sie als Übersicht zusammengefasst:

Differenziert nach Größe

Die Höhe des Zuschusses ist nach der Tierzahl gestaffelt. Bezogen auf die Mehrkostenpauschale können Landwirte für das Jahr 2024 mit folgenden Fördersätzen rechnen:

  • 80 % Förderung für bis zu 50 Sauen, bis zu 1500 erzeugte Aufzuchtferkel und bis zu 1500 erzeugte Mastschweine;
  • 70 % Förderung für mehr als 50 bis 200 Sauen, mehr als 1500 bis 6000 erzeugte Aufzuchtferkel und mehr als 1500 bis 6000 erzeugte Mastschweine.

Über die dargestellten Grenzen hinaus wird keine laufende Förderung gewährt.

So viel Förderung bei 6500 Schweinen

Ein Mastbetrieb erzeugt zum Beispiel 6500 Mastschweine gemäß den Premiumanforderungen der Haltungsstufe Auslauf. Er könnte folgende laufende Zuwendung für das aktuelle Jahr bekommen: 1500 Schweine*29,99 €/Schwein *80 % + 4500 Schweine*29,99 €/Schwein*70 % = 130.456 €.

Die laufende Förderung von Sauen, Aufzuchtferkeln und Mastschweinen ist parallel möglich. Landwirte müssen sie nur separat beantragen.

Der Zeitpunkt zählt

Aber was, wenn das Volumen der förderfähigen Anträge die...


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