Tier­haltungskennzeichnungsgesetz

Schweinemäster müssen melden

Nach dem Bundestag hat am Freitag auch der Bundesrat dem Tierhaltungskennzeichnungsgesetz zugestimmt – mit Folgen für alle Schweinehalter.

Überraschend ist das Tier­haltungskennzeichnungsgesetz am Freitag vom Bundesrat verabschiedet worden. Nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten wird es ohne Übergangsfrist in Kraft treten.

Die Ländervertreter forderten in ­einer begleitenden Entschließung ausdrücklich Nachbesserungen wie die Ausweitung auf andere Produkte und Tierarten.

Anpassungsbedarf

Die Ausschüsse empfahlen dem Bundesrat, eine Entschließung zum Baugesetzbuch anzunehmen. Die Bundesregierung soll im Zuge nachfolgender Gesetzesnovellen prüfen, ergänzende Erleichterungen hinsichtlich einer tierwohlgerechten Haltung aufzunehmen. Rechtliche Vorgaben, die einem tierwohlgerechten Umbau entgegenstehen, sollen später angepasst werden – vor allem das Umwelt- und Immissionsschutzrecht.

Das Gesetz definiert – zunächst nur für Mastschweine – die fünf Haltungsstufen Stall, Stall+Platz, Frischluftstall, Auslauf/Weide sowie Bio. Das Siegel ist zunächst nur für Frischfleisch von Mastschweinen Pflicht. Private Haltungslabel sollen möglich sein.

Jeden Stall melden

Schweinemäster müssen innerhalb eines Jahres...