Gerade sind die Schweinehalter noch mit den zusätzlichen Meldungen für die Antibiotika-Datenbank (TAM) beschäftigt, da kommt schon die nächste Meldepflicht auf sie zu. Aufgrund des EU-Tiergesundheitsrechtsakts müssen sie ab 1. August 2023 auch Tierabgänge innerhalb von sieben Tagen in der HIT-Datenbank melden. Bislang waren nur die Schweinezugänge sowie der Stichtagsbestand meldepflichtig. Ziel ist die jederzeitige Rückverfolgbarkeit der Tiere in der Kette. Verendete oder notgetötete Schweine müssen daher nicht gemeldet werden.
Für beide Meldungen gilt die gleiche Erfassungsmaske in der HIT-Datenbank. Schweinehalter müssen unter der Position „Bewegungsart“ ab August eintragen, ob es sich um einen Zu- oder einen Abgang handelt.
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