Diese Tierhalter müssen die neuen EU-Emissionsregeln einhalten

Tierhalter müssen neue Emmissionsregeln einhalten. Noch ist allerdings offen, welche Anforderungen die betroffenen Betriebe konkret erfüllen müssen, um ihre Emissionen zu mindern.

Das EU-Parlament hat die Reform der EU-Richtlinie über Industrieemissionen (IED) formal verabschiedet. Ende November hatten sich die Europäische Kommission, das Europaparlament und die EU-Mitgliedstaaten auf neue Emissionsregeln für Industriebetriebe und „agro-industrielle“ Einrichtungen geeinigt. Sie gilt etwa für Betriebe der Abfallindustrie, Metallherstellung und Energiewirtschaft.

In den sogenannten Trilog-Verhandlungen hatten sich die drei Institutionen aber auch darauf geeinigt, dass Tierhalter neue Emissionsregeln einhalten müssen. Das Parlament bestätigte vergangene Woche folgende Bestandsgrenzen für die neuen Regeln:

  • Legehennen 300 GVE (etwa 21  500 Hennenplätze)
  • Mastgeflügel 280 GVE (etwa 40  000 Mastplätze)
  • Schweine 350 GVE (1166 Mastschweine, 700 Sauen)
  • Gemischtbetriebe 380 GVE (Schwein und Geflügel)

Die EU-Kommission nutzt einen eigenen Umrechnungsschlüssel der Großvieheinheiten (GVE). Der in Deutschland gebräuchliche Umrechnungsschlüssel sieht beispielsweise 0,06 bzw. 0,16 GVE pro Mastschwein vor, der EU-Berechnungsschlüssel 0,3 GVE.

Rin­derhalter zunächst außen vor

Großer Streitpunkt war die Einbeziehung der Rinderhaltung. Während sich das Parlament dagegen ausgesprochen hatte, sollten nach den Vorstellungen der Mitgliedstaaten die Richtlinie auch Rinderbetriebe ab 350 GVE erfassen. Der Kompromiss sieht nun vor, dass Rin­derhalter zunächst außen vor bleiben.

„Sevilla-Prozess“

Noch offen ist, welche Anforderungen die Betriebe konkret erfüllen müssen, um ihre Emissionen zu mindern. Die Details dazu bestimmt der sogenannte „Sevilla-Prozess“. In Sevilla sitzt der wissenschaftliche Dienst der EU-Kommission. Gemeinsam mit Experten aus den Regierungen der Mitgliedstaaten und Verbands- sowie NGO-Vertretern erarbeitet der Dienst die sogenannten „besten verfügbaren Techniken“ (BVT) für die jeweiligen Branchen. Auch für die Tierhalter in der EU wird es solche BVT-Merkblätter geben.

Das Gesetz muss nun auch vom Rat angenommen werden, bevor es im Amtsblatt der EU veröffentlicht wird und 20 Tage später in Kraft tritt. Die Mitgliedstaaten haben dann 22 Monate Zeit, um dieser Richtlinie nachzukommen. Erst dann ist klar, was tatsächlich auf die Tierhalter in Deutschland zukommt.