Wie kann ich das Altgebäude modernisieren? Welche Flächenangaben pro Endmastbulle zählen zukünftig? Brauche ich Liegeflächen mit Gummimatten oder Stroh? Das sind Fragen mit denen sich Bullenmäster momentan täglich auseinandersetzen. Eine eindeutige Antwort hat aktuell wohl niemand. Denn die Ergebnisse der Initiative Tierwohl (ITW) Rind und die genaue Definition der Haltungsstufen der Borchert-Kommission sind noch nicht bekannt. Die Bauschrift der Landwirtschaftskammer NRW ist fast fertig und wird voraussichtlich einen Flächenbedarf von 3 m2/Endmastbulle fordern. "Flächenangaben sind immer ein Kompromiss aus Tierwohl, Ökonomie, Ökologie und Arbeitssicherheit. “ Das betonte Willem Tel, Bauberater bei der Landwirtschaftskammer NRW, beim digitalen Düsser Bullenmastforum am Dienstag.
Zukünftige Stallplanung
Auf die Stallplanung nehmen rechtliche und planerische Rahmenbedingungen sowie innerbetriebliche Faktoren und die Beratung Einfluss. Tel präsentierte den Bullenmästern mögliche Beispiele für einen Stallneubau:
- Vollspaltenbucht mit 4 m Buchtentiefe, 24 m2 Gesamtgröße und Vollunterkellerung: Bei einem Flächenangebot von 3 m2/Bulle müsste die Bucht zu 100 % mit Gummimatten ausgelegt werden. Denn ein Bulle brauche beim Liegen etwa 2,25 bis 2,5 m2 Platz.
- Tiefbucht mit Treibgang (48 m2): Eine Teilbelegung mit Gummiauflagen ist möglich. Der hintere Teil der Bucht könnte mit Gummimatten versehen werden. Dann hat jeder Bulle eine Liegefläche von 2,25 m2 und trotzdem können am Futtertisch 2 m Spalten frei bleiben. Die Bullen stehen dann beim Fressen auf Betonspalten, damit ist der Klauenabrieb gesichert. Positiv beurteilte Tel bei dieser Variante die Einteilung des Stalls in Ruhe- und Aktivitätszonen. Allerdings könne es bei einem Tier-Fressplatzverhältnis von 2:1 auch zu Rangkämpfen führen.
Der Fachmann stellte zudem Umbaulösungen für Altgebäude vor:
- Anbau mit Stroh bei Buchten mit 3 m Tiefe: Wer die Möglichkeit hat, kann an sein Altgebäude einen Strohbereich anbauen. Dann bleibt der Fressbereich auf Vollspalten bestehen und die Tiere haben einen Ruhebereich auf Stroh. In NRW gibt es eine Strohprämie bei einer Stallfläche von 50 % auf Stroh und einem Flächenangebot von 4,5 m2/Tier. Beides sei bei dieser Umbauvariante erreichbar. Allerdings ist so ein Umbau wirtschaftlich schwer umzusetzen, wenn es keine Förderung gibt, erklärte Tel. Denn zum Stallumbau kommt die Investition in eine Mistplatte und der Zukauf von Stroh.
- Vollspalten mit 5 m Buchtentiefe: Wenn Landwirte bei einem Anbau mit Stroh die Prämie erhalten wollen, müsste der Anbau 5 m lang sein. Das ist bei den meisten Betrieben schwer umzusetzen, so Tel. Deshalb biete es sich bei tiefen Buchten eher an, den Stall mit Gummimatten auszulegen - Entweder die ganze Bucht, oder aber einen Teilbereich.
Eine gute Alternative zum Vollspaltenstall stellt der Tretmiststall mit Laufgang und schrägem Liegebereich dar, so der Fachmann. Bei diesem Stallsystem sind eine relativ hohe Belegdichte und ein Mindestgewicht von 250 kg/Tier notwendig, damit das System funktioniert. Tel sprach sich für ein Flächenangebot von 3,5 bis 4,5 m2/Tier aus. Außerdem ist ein Gefälle der Bodenplatte von 3 bis 5 % notwendig.
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