Auslaufflächen

Ausläufe brauchen künftig keine Baugenehmigung in NRW

Regelungen für Ausläufe: Bei der Novellierung der NRW-Landesbauordnung wurden neue Regeln aufgestellt. Was gilt es nun zu beachten?

Bei der Novellierung der NRW-Landesbauordnung sind auf Initia­tive des WLV auch Regelungen für Ausläufe aufgenommen worden. Eingefriedete, befestigte oder unbefestigte Auslaufflächen für Nutztiere sind ab 2024 bauordnungsrechtlich verfahrensfrei, da von ihnen keine baulichen Gefahren ausgehen. Das gilt auch, wenn sie ganz oder teilweise mit einem Dach ver­sehen sind. Damit müssen Tierhalter keinen Bauantrag dafür stellen. Bedingung...