Tierschutzgesetz

Auf dem Weg zum Ringelschwanz

Schwanzkupieren, Falltiere, Videoüberwachung – welche Verschärfungen das Bundeslandwirtschaftsministerium beim Tierschutz für Schweinehalter und Schlachthöfe plant.

Wenn es nach dem Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) geht, wird die Tierschutzbremse in der Nutztierhaltung weiter angezogen.

Im Referentenentwurf zum Tierschutzgesetz, der seit Anfang Februar vorliegt, ist nicht nur das Aus für die Anbindehaltung von Rindern geplant. Auch bei Schweinen sind Verschärfungen vorgesehen. Noch handelt es sich um einen Entwurf, nicht um ein Gesetz. Interessenverbände können bis zum 1. März ihre Stellungnahmen abgeben.

Maximal ein Drittel kupieren

Das Schwänzekupieren bei Ferkeln soll stärker reglementiert werden. Ziel sind Schweine mit Ringelschwanz. Das Halten von Schweinen mit gekürzten Schwänzen soll nur unter eng gefassten ­Bedingungen erlaubt sein:

  • In der jeweiligen Haltungseinrichtung sind Schwanz- oder Ohrverletzungen aufgetreten.
  • Es wurde eine Risikoanalyse durchgeführt, um die wesentliche Ursache zu ermitteln.
  • Es wurden Maßnahmen durchgeführt, um die Haltungsbedingungen zu verbessern, unter denen die Verletzungen aufgetreten sind. Die Schwänze dürfen in diesem Fall um maximal ein Drittel gekürzt werden. Doch ist das kein Freibrief für die Zukunft.

Das BMEL erhält weitgreifende Durchgriffsrechte auf Betriebe, die Schweine mit gekürzten Schwänzen halten. Dazu darf es Verordnungen erlassen, die lediglich die Zustimmung des Bundesrats benötigen.

Was darf das Ministerium?

Für kupierte Schweine kann das Ministerium beispielsweise mehr Platz vorschreiben. Eigene Spielregeln kann es auch für Erhebung und Dokumentation der Schwanz- und Ohrverletzungen einsetzen, ebenso für Inhalt und Häufigkeit der Risikoanalyse oder die daraus folgenden Maßnahmen.

Zudem kann es Grenzwerte für Ohr- und...


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