Ampel beschließt Strompreispaket

Stromsteuer sinkt auch für Landwirte

Nicht nur Unternehmen des produzierenden Gewerbes, sondern auch land- und forstwirtschaftliche Betriebe sollen ab 2024 nur noch 0,05 Cent/kWh Stromsteuer zahlen müssen.

Die Bundesregierung hat beschlossen, die Stromsteuer für Unternehmen in den Jahren 2024 und 2025 von aktuell rund 2 Cent pro Kilowattstunde (kWh) auf 0,05 Cent/kWh zu senken. Und zwar über eine Erhöhung des Entlastungsbetrages in § 9b des Stromsteuergesetzes. Das ist der niedrigste Wert, den das EU-Recht zulässt. Zunächst hieß es, dass davon nur das produzierende Gewerbe profitieren soll, wobei unklar war, ob die Landwirtschaft dazuzuzählen ist.
Auf Nachfrage stellte aber eine Sprecherin des Bundeslandwirtschaftsministeriums gegenüber dem Wochenblatt klar: Begünstigungen nach §  9b Stromsteuergesetz gelten für Unternehmen des produzierenden Gewerbes und land- und forstwirtschaftliche Betriebe. Der reduzierte Steuersatz gilt für Strom, den diese Unternehmen für betriebliche Zwecke entnehmen, nicht aber für den Handel, Dienstleistungssektor oder private Haushalte.
Die Ampel versichert weiterhin, dass die Absenkung weitere drei Jahre gelten soll, sofern für die Jahre 2026 bis 2028 eine Gegenfinanzierung im Bundeshaushalt möglich ist.
Den finanziellen Aufwand für das gesamte Stromsteuerpaket, das auch die Stabilisierung der Übertragungsnetzentgelte enthält, schätzt der Bund auf bis zu 12 Mrd. € allein für die Entlastungen im nächsten Jahr.