Agrarumweltmaßnahmen

Prüfer unterstellen Täuschung, Prämie gestrichen​

Dass es ordentlich nach hinten losgehen kann, wenn Kontrolleure bei einer Vor-Ort-Kontrolle den Eindruck haben, man würde Verstöße vertuschen wollen, musste jetzt ein Landwirt erfahren.​

Ein Landwirt hatte 2017 die Auszahlung der damaligen Agrarumweltmaßnahmen (AUM) für die Anlage von Blühstreifen beantragt. Bei einer Vor-Ort-Kontrolle am 2. August 2017 trafen die Prüfer nur seine Lebensgefährtin an. Als auffiel, dass eine Blühfläche befahren worden war, gab die Frau an, dies sei ausschließlich im Rahmen einer Nachsaat am 1. August geschehen. Schließlich sah die Förderrichtlinie zwar vor, dass die Blühflächen außer zu Pflegemaßnahmen und etwaigen Nachsaaten nicht befahren werden durften – verbot solche Pflegemaßnahmen aber nur in der Zeit vom 1. April bis 31. Juli.

Feststellung weiterer Auflagenverstöße verhindert?

Doch die Prüfer glaubten ihr nicht: Auf der kontrollierten Fläche seien keinerlei Nachsaat­spuren zu sehen. Sie unterstellten, der Landwirt habe direkt nach Beanstandung des ersten Blühstreifens – worüber seine Frau ihn per...