Steuerschock

Pauschalierungssatz soll sinken

Die Bundesregierung plant, den Pauschalierungssatz ab 2022 zu senken: Hier eine erste Bewertung.

Die Bundesregierung will zum 1. Januar 2022 die pauschalierte Umsatzsteuer von 10,7 auf 9,6  % senken. Das geht aus einem Änderungsantrag zum Umsatzsteuergesetz hervor. Damit würde sich der Pauschalierungsvorteil verringern, was vor allem die Veredler ins Mark treffen würde.

Den Plänen geht ein langer Streit zwischen Bundesregierung und Europäischer Kommission um die Umsatzsteuerpauschale voraus, die Brüssel als versteckte Beihilfe wertet. Auch der Bundesrechnungshof prangert an, die pauschale Umsatzsteuer von 10,7  % sei höher als die Vorsteuer aus den Vorleistungen der Landwirte.

Im Dezember wurden neue Regeln zur Pauschalierung beschlossen: Ab 2022 dürfen nur noch Unternehmer pauschalieren, die einen Vorjahresumsatz unter 600  000 € haben. Und: Der Pauschalierungssatz wird jährlich überprüft. Das hatdas Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) im Auftrag des Bundesfinanzministeriums nun getan. Das Ergebnis: Die Vorsteuerbelastung lag im Durchschnitt der Jahre 2017 bis 2019 nur bei 9,6  % und damit um 1,1 Prozentpunkte unter dem Durchschnittssatz von 10,7  %. Sprich: Nach der Bewertung ist die aktuelle Umsatzsteuerpauschale, die die Vorsteuerbelastung der Landwirte abbilden soll, zu hoch.

„Zwingend erforderlich“

Daher sei es zwingend erforderlich, so Landwirtschaftsministerin Julia Klöckner in einem Schreiben an die CDU/CSU-Bundestagsfraktion, den Durchschnittssatz anzupassen, um für Brüssel ein positives Signal zu setzen.

Lange hatte es aus dem BMEL geheißen, der Pauschalierungssatz passe. Warum jetzt der Umschwung? Ein internes Papier des BMEL zur Berechnungsmethode gibt Antwort: Die Vorsteuerbelastung berechnet das BMEL, indem es die Vorsteuer durch die Umsätze der Pauschallandwirte teilt. Die Berechnung der Umsätze der Pauschallandwirte hat sich nicht geändert, aber die der Vorsteuer. Dabei zieht das BMEL von den Vorsteuern, die nur für alle Landwirte bekannt sind, die Vorsteuer der ­regelbesteuerten Landwirte ab. Bei der früheren Berechnungsweise addierte das BMEL anschließend pauschal 12  % der Vorsteuern...